Mittwoch, 3. November 2010

Und es geht weiter!

Jetzt die NW (Neue Westfälische)!
1. hoffe ich, daß die im Artikel erwähnten Mitarbeiterinnen die Erlaubnis ihrer Arbeitgeber hatten als sie diese Auskünfte gaben, ansonsten - wenn sich herausstellt wer das war - könnte das die fristlose Kündigung bedeuten! Es handelt sich hier um Praxis-/Geschäftsinterna! Der Bruch der Verschwiegenheitspflicht ist sogar strafrechtlich relevant!
2. Zeigt leider auch Herr Tittler eine ordentliche Portion Unwissen.
Dabei handele es sich in erster Linie um so genannte konservierende Leistungen, wie Füllungen, Extraktionen oder Wurzelbehandlungen.

Füllungen und Wurzelbehandlungen gehören unumstritten zu konservierenden Leistungen, Extraktionen jedoch sind chirurgische Leistungen!

Die meisten von uns kennen das Problem: Am Ende des Geldes ist noch viel zuviel Monat übrig!
Jetzt mal beispielhaft angenommen, das Geld (Gehalt, Lohn, Konto) ist alle! Man geht aber trotzdem frohen Mutes in den nächsten Supermarkt, packt sich den Einkaufswagen voll und geht zur Kasse (mit leerem Portemonaie!)! Glaubt jemand tatsächlich die Kassiererin/derInhaber ließe einen so einfach davonschlendern, OHNE zu bezahlen!?
Wohl kaum, und den Meisten ist das wohl auch einsichtig!
Aber im Gesundheitssystem ist genau dies der Fall!
Im übertragenen Sinne: Die kranke Kasse latscht mit einem bestimmten Betrag in der Tasche in den Supermarkt, packt den Wagen voll und geht zur Kasse! Dort stellt sich heraus, das Geld reicht nicht für alle eingepackten Waren!!!!!
In der Realität eines Supermarktes müßte die kranke Kasse alle Waren die den im Geldbeutel vorhandenen Betrag übersteigen zurücklassen!
Im Gesundheitswesen sagt die Kasse aber: Nix, da! Für das Geld das ich habe mußt Du (lieber Arzt/Zahnarzt) mir alles was ich im Wagen habe mitgeben. Mit der Summe ist ALLES was ich einpacke bezahlt!
Ein Supermarktbesitzer würde einen solchen Kunden einfach rauswerfen! (Oder die Polizei rufen,evtl. sogar wegen versuchten Betruges anzeigen!)
Im deutschen Gesundheitssystem aber, bekäme der Kunde auch noch recht, und der Supermarktbesitzer würde gesetzlich und gerichtlich gezwungen tatsächlich alle Waren rauszurücken!

Dienstag, 2. November 2010

Schon wieder WON

Und natürlich wieder Philipp Neumann!
Und schon am Anfang berichtet er falsch!
Es geht eben nicht um höhere Honorare, sondern um die vertraglich zugesicherte/versprochene Bezahlung!
So ganz langsam platzt mir der Kragen!
Ich hoffe der kommt mir NIE in die Praxis!
Da ich mein Genfer Gelöbnis (das seit Jahrzehnten den hippokratischen Eid ersetzt) nicht brechen werde - selbst wegen so einem Schmarotzer und Propagandisten nicht, würde ich Ihn nur flugs vor die Tür setzen! (Das darf ich denn doch noch!)

Aber auch hier haben mich wieder die Kommentare (Hey, NICHT gesperrt, warum nur?)auf die Palme gebracht!
Es ist einfach nicht zu fassen wie (Entschuldigung!) blöd anscheinend die Deutschen sind!!
!

Dienstag, 26. Oktober 2010

Maßloser Ärger

Heute gab es auf WON (Welt Online) zwei besonders "gelungene" Artikel!
1. Mehr Ärzte aufs Land
und
2. Das Gesundheitssystem, Kommunismus in Reinform

Im ersten ging es darum wie man - angesichts des Ärztemangels - mehr Ärzte auf Land bekommt, natürlich inklusive Praxisinvestitionszuschüssen, höheren Honoraren für Landpraxen und - darüber ärgere ich mich besonders - der Frage "wer Zugang zum Arztberuf haben könne"!
Anscheinend ist den diskutierenden Geistern nicht bekannt, daß es schon seit Jahrzehnten eine Zulassungsplanung,-steuerung und -begrenzung für Arztsitze in Deutschland gibt! In sogenannten "überversorgten" Gebieten ist eine Niederlassung nur in den noch freien Fachgebieten, oder durch Übernahme, sprich Fortführung, einer bestehenden Praxis möglich. Ausnahme - und genau so von damals noch Ulla gewollt - Gemeinschaftspraxen/Praxisgemeinschaften!
Auch ist den DiskuTanten(:)) das Grundgesetz wohl unbekannt, denn in
GG Artikel 12 [Berufsfreiheit] steht:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Da heißt es die Berufausübung kann geregelt werden, nicht die Berufswahl, eigentlich auch nicht die Ausbildungsstätte, oder die Wahl des Arbeitsplatzes!
Aber das hat das BVerfG ja leider schon vor Jahren wegen angeblich "höherer" Interessen beim NC (Numerus Clausus), als auch bei der Niederlassungsfreiheit von Ärzten zugelassen!
Mal sehen ob die angedachten neuen Regelungen auch vom BVerfG noch geschluckt werden!?
Im zweiten Artikel ließ sich ein Hans E. Müller (laut WON: Der Autor, Jahrgang 1930, ist langjähriger Medizinaldirektor und Leiter des Medizinaluntersuchungsamts Braunschweig und Autor zahlreicher Fachbücher. Zuletzt von ihm erschienen: „Legionellen – ein aktuelles Problem der Sanitärhygiene“, 3. Aufl. 2008) zum Thema Gesundheitssystem aus.

Mir ist bei dem Artikel die Spucke weggeblieben!

Neben einigen durchaus richtigen Anmerkungen, daß das GKV-System ein planwirtschaftliches (kommunistisches) sei, daß das Menschenbild der dies Verwaltenden und Gestaltenden "die mechanistische Vorstellung, Menschen seien Maschinen" ist (man betrachte einmal kritisch die Bertelmannschen Vorstellungen dazu, es stimmt!), gab es aber auch einen Haufen Unfug.

Der Autor bemerkt:
Das kommunistische Ideal der Überwindung des Kapitals, der Eliminierung des Geldes aus der Arzt-Patienten-Beziehung und eine ärztliche Behandlung völlig unabhängig von der wirtschaftlich-finanziellen Situation des Patienten war listigerweise von der Ärzteschaft mit dem sogenannten Sachleistungsprinzip in die GKV eingeführt worden – vordergründig mit dem Argument, dass kein Gedanke an den schnöden Mammon die Heilung belasten solle. So kamen den gesetzlich Versicherten nur noch die ärztlichen Sachleistungen zugute, ohne mit den von ihnen verursachten Kosten behelligt zu werden. Die Rechnung bezahlte die Kasse

Das ist schlicht falsch! Der Gedanke (weiß leider aktuell das Gesetzbuch in dem das steht nicht!) daß Ärzte unabhängig von wirtschaftlichen Überlegungen das Beste für den Patienten tun können sollen, ist älter als das Sozialgesetzbuch! Dieser alte Grundsatz lautet, daß der Arzt so gut bezahlt werden soll, daß er ohne zu überlegen ob sich die Behandlung für ihn rechnet, die optimale Behandlung für den Patienten umsetzen kann!

Das Sachleistungsprinzip wurde nicht von Ärzten eingeführt (es war schon Bestandteil der Bismarckschen Versicherung), sondern von linken Sozialpolitikern nach dem "Tausendjährigen Reich" wieder eingeführt, die (wie heute auch wenn es um die Kostenerstattung geht, s."Vorkasse") befürchteten die Ärmsten der Armen wären mit der Rechnung (trotz Kostenerstattung durch die Kassen) wirtschaftlich überfordert und würden Krankheiten deshalb verschleppen.

Solange die GKV dementsprechende Honorare zahlte, ging das auch gut! Der Arzt konnte unbelastet seine Arbeit tun und der Patient bekam die entsprechende Behandlung!
Doch seitdem (Beginn mit Ehrenberg 1977/78) wurde die Honorierung der Sachleistung zum Spielball der Politik. Mit der Begründung, die Ärzte verdienten zuviel (Stern 1977: Die Beutelschneider) wurden die Honorare gekürzt, ohne daß der Patient dies - er bezahlte ja nicht direkt - merkte, und ihm trotzdem weiterhin ungekürzte Leistungen versprochen, die von Politik und Kassen den Ärzten abgezwungen wurden.
Weiter äußert sich der Autor:
Check-ups können die Gesundheit verschlechtern

Wer das behauptet, ist ein Scharlatan, wer daran glaubt, ein Tölpel. Denn was in gewissen Grenzen bei der Zahngesundheit möglich ist, weil Reparaturen am Gebiss denen in einer Kfz-Werkstatt durchaus ähnlich sind, das ist bei Krankheiten weitgehend unmöglich, denn daran sind stets auch psychische Faktoren beteiligt, im einen Fall mehr, im anderen weniger.


Hier beweist der Autor seine völlige Unwissenheit bezüglich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (so die korrekte Fachbezeichnung eines Zahnarztes)! Wer Zahnheilkunde mit Kfz-Reparaturen vergleicht hat absout keinen Schimmer!
Auch bei Erkrankungen des orofazialen/stomatognthen Systems sind psychische Faktoren wesentlich wichtiger als Herr Müller anscheinend erfassen kann!
(Ein Beispiel: Mein Vater hatte vor Jahren eine Patientin die ständig über Zahnschmerzen klagte. Nach allen Untersuchungen waren die Zähne aber in Ordnung. Mein Vater und auch ich (ich war damals Ausbildungsassistent) vermuteten psychische Ursachen (Ehe-, Berufs-, Altersprobleme) und rieten Ihr als auch ihrem Mann behutsam zum Besuch beim Psychiater/Psychologen! Empört wiesen Beide das zurück! Also blieb nichts als einen Zahn nach dem anderen zu entfernen! Doch auch als alle Zähne extrahiert waren und eine Totalprothese eingegliedert war, blieben die Probleme! Nachdem die Patientin dann lange nicht mehr erschienen war, hörten wir von ihrem Vater, daß Sie inzwischen die Scheidung eingereicht hatte und nun die Probleme beseitigt waren! Kommentar meines Vaters: "Hätte Sie doch auf uns gehört! Dann hätte Sie jetzt noch ihre eigenen Zähne!")
Auch erlebe ich tagtäglich Patienten mit diffusen Schmerzen, die ich dann als Erstes frage ob Sie a. vor kurzem erkältet waren oder Grippe hatten, und b. ob sie in letzter Zeit viel Streß (Beruf, Ehe, Partnerschaft, Verwandschaft) hatten, bzw. ob sie Knirschen oder Pressen! Manchmal reicht dann schon ein einfaches Einschleifen, oder die Eingliederung einer Schiene bringt Linderung!
Hier gibt Herr Müller also kompletten Stuß von sich, oder es spricht die Arroganz eines Allgemeinmediziners gegenüber dem "Schmalspurmediziner" Zahnarzt aus Ihm! (Wobei aus den WON-Anmerkungen zum Autor nicht klar wird ob er approbierter Arzt war/ist.)
Zumindest disqualifiziert es seine Äußerungen erheblich!

Herr Müller führt auch aus:
Selbst als das System schon an die Grenzen seiner Finanzierbarkeit gestoßen war, haben geschäftstüchtige Ärztefunktionäre die fachfremden Sozialpolitiker wie Horst Seehofer und Ulla Schmidt noch übertölpelt und Präventionsmaßnahmen als ärztliche Leistungen in den Leistungskatalog der GKV gedrückt.

Auch das ist falsch!
Diese Maßnahmen waren von Seehofer und Schmidt (letztere mit Beratung eines "Gesundheitsexperten" Lauterbach) explizit gefordert worden, obwohl die Ärzte am Beispiel der Schweiz und Schwedens ´vorrechneten, daß damit die Leistungsinanspruchnahme nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würde.
Wobei unbestritten ist, daß eine frühzeitige Erkennung von bösartigen Tumoren, Diabetes u.ä. die Überlebenswahrscheinlichkeit drastisch erhöht, bzw. Spätfolgen wie im Falle von Diabetes (Augenschäden, Durchblutungsstörungen bis zur Amputation von Gliedmaßen etc.) verhindert oder vermindert werden können!
Auch hier irrt Herr Müller also!
Insgesamt wäre es besser gewesen Herr Müller hätte es bei seinen früheren (hoffentlich besseren) Werken belassen und weiter den Ruhestand (immerhin ist er inzwischen 80) genossen!

Aber noch mehr aufgeregt haben mich die Leserkommentare, bei ausnahmsweise NICHT geschlossenener Kommentarfunktion, die teilweise ein erbärmliches Unwissen zu den Bedingungen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beweisen!
Da schreibt zum Beispiel:
Prösterchen
„....Meiner Mutter wurden - als Komapatientin, die über Magensonde ernährt wurde - Zahnbehandlungskosten und ! Brausetabletten (ein Röhrchen für 15 Euro!) "verpasst".„...

Meine Antwort:
Da sieht man leider wie wenig Ahnung der gemeine Mensch von (Zahn)Medizin hat! Bei Menschen die häufig viel reden müssen, die überwiegend durch den Mund atmen (ist bei Magensonde wohl der Fall!), deren Speicheldrüsen funktionslos sind oder entfernt werden mussten, wird die kariesprotektive Wirkung des Speichels vermindert, oder fällt ganz aus. Da kann man regelrecht zusehen wie Karies die Zähne zerstört! Folglich ist bei Komapatienten mit Magensonde regelmäßige Zahnuntersuchung, evtl. Füllungen, Speichelersatz (das waren wahrscheinlich die „Brausetableten) unbedingtes MUSS! Eher solltest Du froh sein, daß es an der Klinik in der deine Mutter liegt/lag kompetente Ärzte gab/gibt die das beachten/beachtet haben! Wenn es um die „Schmalspur“ Zahnmedizin geht sind die meisten (Allgemein)/(Krankenhaus)Mediziner bei weitem nicht so kompetent!
Oder:
DerSchreiber
„Zahnarzt: Schaut in den Mund und sieht keinen Zahnbelag aber kann dann schon die entfernung von Zahnbelag in Rechnung stellen, und das jedesmal.“

Meine Antwort:
Völliger, kompletter, von jeglicher Kenntnis unbeleckter Unfug!
Zahnsteinentfernung (= Entfernung HARTER Zahnbeläge) (BEMA Position 107; Kürzel: Zst; 16 Pkte ( ~ 14 €) ) ist (seit 2004) NUR EINMAL (1x) IM JAHR Leistung der gesetzlichen kranken Kassen!
Das wird bei der Eingabe im Rechner vom BEMA-Modul der KZBV geprüft, bei der Abrechnung von der KZV und noch mal bei den anlasslosen Stichpunktprüfungen der Kassen, also insgesamt 3 mal!
Die Entfernung WEICHER Beläge ist KEINE Kassenleistung! (Das macht der gesetzlich Versicherte gemäß seiner Pflicht zur Gesunderhaltung (nach Sozialgesetzbuch) zu Hause mit der Zahnbürste!)


Und das sind nur einige Besipiele!
Ich hoffe nur die derartig ahnungslosen Versicherten kennen die Bedingungen iher Kfz- oder Hausratversicherung besser!
Es ist ein unglaubliches Trauerspiel wie sehr die Medien gerade (aber wahrscheinlich nicht nur hier) im Bereich Gesundheitssystem politische Propaganda und Verhetzung betreiben, und genauso traurig ist es zu sehen wie die Bürger darauf hereinfallen!
Da scheint Thilo Sarrazin - wenn auch in einem ganz anderen Gebiet - doch recht zu haben mit seiner Überschrift "Deutschland schafft sich ab!"

Mittwoch, 6. Oktober 2010

Nochmal "Vorkasse"!

Politik Frankfurter Rundschau
GKV-Spitzenverbands-Vorsitzende Pfeiffer
„Vorkasse wird teurer“
Doris Pfeiffer vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen warnt im FR-Interview davor, Patienten selbst zahlen zu lassen. Die Kostenerstattung würde nicht zu niedrigeren Kosten führen, sondern zu steigenden.

FR: Rösler argumentiert mit dem mündigen Patienten und mit mehr Transparenz. Dagegen kann man doch nichts sagen.
DP: Transparenz kann auch durch die Patientenquittung erreicht werden, die es ja schon gibt.

Wobei Frau Pfeiffer geflissentlich verschweigt, daß diese Quittung schlicht keinerlei Aussagewert hat. Denn die Preise die auf dieser Quittung stehen sind keineswegs die Preise die die Kassen auch zahlen! Wird, wie fast durchgängig geschehen, das zur Verfügung stehende Budget überschritten, bekommt der Arzt entweder garnichts für die auf der Quittung stehenden Leistungen, oder wesentlich weniger! Was für eine „Quittung“ ist das? Es ist schlicht eine Mogelpackung die den Patienten gegenüber die Bezahlung die der Quittung entsprechenden Summe vortäuscht!

DP: Und mit dem mündigen Patienten ist das so eine Sache: Ein kranker Mensch beim Arzt kann über die Behandlung nicht verhandeln wie über eine Autoreparatur. Der Arzt ist der Experte, auf den sich der Patient verlassen muss. Kann er da einzelne Behandlungsschritte und Rechnungsposten infrage stellen?

Wo steht daß er das nicht kann? Wer hat das belegt? Woher weiß Frau Pfeiffer das so genau?
Es ist lediglich eine unbewiesene Behauptung, die als Argument dient um - und das lasse man sich auf der Zunge zergehen – dem, ansonsten in allen Dingen mündigen Bürger, die Mündigkeit abzusprechen! Welch Anmaßung steckt hinter einer solchen Behauptung, welch oberlehrerhafte Haltung gegenüber ihren Versicherten!


FR: Privatversicherte tun das.

DP: Das dürfte eher die Ausnahme sein.

Man beachte: „das dürfte (!) eher die Ausnahme sein! Auch hier weiß Sie es also garnicht, argumentiert aber damit! Was nur meine obige Interpretation unterstützt!
DP: Wir wollen Transparenz − aber wir verstehen etwas anderes darunter: Uns geht es etwa darum, durch Qualitätsvergleiche von Ärzten und Kliniken die Versicherten durch das System zu lotsen.

FR: Das klingt in den Ohren der FDP wie Bevormundung.

Und ist es auch! Man beachte dazu den Artikel im
"Stern.de E-Booklet: Fit für den Gesundheitsfonds20.02.2009, 12:29 UhrGesundheitsfonds:Seiten 1 2Fonds zwingt Kassen zum Umdenken
In diesem Artikel ist allein sechsmal (6x) die Rede davon "Kranke/Versicherte besser zu steuern"!
Es geht ums Geld, ausschließlich und allein ums Geld; und zwar um Geld das die kranken Kassen bei der Versorgung kranker Menschen sparen wollen, wie alle Kassenvertreter hier immer wieder ausführen. Dafür sollen dann "standardisierte Behandlungspfade entwickelt und Arzneimittelrichtlinien festgelegt werden". Was nichts anderes heißt, als das die Krankenkassen in Zukunft die Therapie (Behandlung) bestimmen, und zwar nach Schablone (standardisiert), nicht der Arzt!
Wohin das letztlich führt - und hier kommt dann wieder die eGKarte ins Spiel - wird mit der Bemerkung von Frank Spaniol, dem Chef der IKK Südwest Direkt: "Den gläsernen Patienten gibt es noch nicht!" deutlich. Man bemerke, er sagt "NOCH nicht"!

DP: Die gesetzlichen Kassen verstehen sich als umfassende Dienstleister. Es geht nicht nur um die Übernahme von Kosten, sondern die Versicherten haben Anspruch auf ein regelrechtes Service-Paket. Und dazu gehört, dass die Kassen die Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung ausgehandelt haben und sich der Patient nicht um Details kümmern muss.

Service-Paket, netter Begriff! Bloß, warum müssen dann immer andere die Kosten dieses „Service-Paketes“ tragen? Warum bieten die Kassen ihren Versicherten sogenannte Bonus-Programme an, die von den Ärzten bestätigt werden müssen (damit der Versicherte einen Bonus erhält), aber noch keine Kasse auf den Gedanken gekommen ist, diese Leistung der Ärzte in ihrem Auftrag, auch zu honorieren? Die Kassen beschliessen und der Arzt hat gefälligst umsonst Stempel und Unterschrift zu leisten! (Was kosten Bestätigungen mit Stempel und Unterschrift auf Deutschlands Ämtern?)

FR: Manchem Versicherten geht das zu weit.

DP: Dann kann er die Kostenerstattung schon jetzt wählen, was übrigens nur ein sehr geringer Teil der Versicherten tut.

Warum wohl? Doch deshalb weil die Kassen beständig davon abraten, davor warnen, ja regelrechte Anti-Propaganda betreiben (wie Frau Pfeiffer hier!) und obendrein noch zusätzliche Verwaltungskosten berechnen dürfen! Wofür eigentlich? Dafür daß sie ihre normale Arbeit tun, für die der Versicherte ja schon mit den Beiträgen gezahlt hat?

DP: Aber noch mal, die Kostenerstattung birgt Risiken: So besteht die Gefahr, dass Versicherte mit Blick auf die zu erwartenden Kosten Behandlungen verschleppen, was ihr Leiden verlängert und am Ende zu höheren Ausgaben führen könnte.

Was schon wieder bloß eine unbewiesene Behauptung ist. Das ist Populismus, Frau Pfeiffer!

FR: Es fällt auf, dass die Ärzte ganz begeistert sind von den Plänen Röslers.

DP: Das ist nun ganz und gar nicht verwunderlich. Die Ärzte erhoffen sich, sich dadurch sämtlichen Steuerungsinstrumenten zu entziehen.

Steuerungsinstrumente? Wäre Sie ehrlich würde Sie Betrugsinstrumente sagen!

DP: Menschen in Notlagen kann man natürlich leichter dazu überreden, unnötige Leistungen zu bezahlen, als die Krankenkassen in Verhandlungen auf Augenhöhe.

Was 1. eine ungeheuerliche Unterstellung ist und schon an Verleumdung grenzt, und 2. die Frage aufwirft seit wann denn Kassen und Ärzte auf Augenhöhe (mit gleichlangen Spießen) miteinander verhandeln? Im Zweifelsfalle stehen den Kassen immer die Aufsichtsbehörden (Landesgesundheitsministerien) zur Seite. Auch mit Festlegung von Verträgen, Einsetzung von „Staatskommisaren“ in den KV-/KZVen (in Niedersachsen und Bayern schon geschehen), Nichtigkeitserklärung von Verträgen. Wenn Ärzte, in Vertretung durch die KV-/KZVen, nach Auslauf eines „Vertrages“ auf baldige Neuverhandlungen und -abschlüsse drängen, die Kassen diese aber sogar über Jahre mit fadenscheinigsten Begründungen boykottieren, wem ist das Ministerium beigesprungen, etwa den Ärzten? Nein, den Kassen! Die KZV Niedersachsen hatte daraufhin den Staatskommisar im Haus! Und prompt waren die Kassen plötzlich in der Lage Verhandlungen zu führen und prompt unterschrieb der Kommisar (in ministeriell angeordneter Vertretung des gewählten KZV-Vorstandes) diese kassengünstigen „Verträge“, die damit gültig wurden! Und das sollen Verhandlungen auf Augenhöhe sein? Da lachen doch die Hühner!

FR: Also liberale Klientelpolitik für die Ärzte?

DP: So weit würde ich nicht gehen, zumal das Ganze für Ärzte nicht ungefährlich ist. Denn schließlich tragen sie dann das volle Inkassorisiko. Sie müssen sich darum kümmern, dass die Patienten ihre Rechnung bezahlen. Unter diesem Aspekt ist die gesetzliche Versicherung eine sichere Bank.

Nicht ist, WAR sie lange Zeit! Doch seit mittels Budget, Degression, Honorarabsenkungen, Rückforderungen selbst nach Jahren, der Arzt sich nicht mehr sicher sein kann, für seine Arbeit überhaupt noch bezahlt zu werden, bzw. den versprochenen Lohn in „vertraglich“ zugesicherter Höhe zu bekommen, seit dem ziehen die Ärzte das höhere Inkassorisiko, der inzwischen UNsicheren Bank und dem Paragraphenkorsett der GKV vor!

FR: Minister Rösler hat zugesichert, dass Vorkasse-Tarife freiwillig bleiben sollen. Sie sollen allerdings attraktiver werden.

DP: Das geht wohl auf die Annahme zurück, die derzeit gültigen Bindungsfristen und die von den Kassen erhobenen Abschläge auf den Rechnungsbetrag seien nur Erfindungen, um diese Tarife unattraktiv zu machen. Es gibt aber objektive Gründe: Die Bindungsfrist soll verhindern, dass sich jemand leichtfertig für die Kostenerstattung entscheidet.

Womit Sie die Richtigkeit des erhobenen Vorwurfs im Grunde bestätigt! Und schon wieder unterstellt Sie – in dem Sie Leichtfertigkeit vorschiebt - eigentlich Unmündigkeit!

DP: Außerdem wird so vermieden, dass Versicherte im konkreten Krankheitsfall unter Druck geraten, sich für die eine oder die andere Abrechnungsart entscheiden zu müssen. Ich warne deshalb davor, die Bindungsfristen auf ein paar Monate zu reduzieren.

Was soll denn das? Im konkreten (schweren) Krankheitsfall entsteht doch gar kein Druck zu einer Entscheidung zwischen Sachleistung und Kostenerstattung! Zu diesem Zeitpunkt wird der Patient entweder über Sachleistung versorgt, oder, sofern er Kostenerstattung gewählt hat, im Rahmen dieser! 1. Ist es bei Privatversicherten (zum Leidwesen der Ärzte) üblich, den Arzt erst dann zu bezahlen, wenn die Versicherung die Erstattung geleistet hat. Würde sich in der GKV auch einbürgern. 2. Bei tatsächlicher Überforderung könnten Patient und Arzt/Krankenhaus immer noch eine Forderungsabtretung vereinbaren! Die Möglichkeit einer Ratenzahlung erwähnt Sie aus gutem Grund wohl erst garnicht!

FR: Und was sagen Sie zu dem Ziel der Koalition, dass die Kostenerstattung den Versicherten nicht mehr kosten darf?

DP: Die Kostenerstattung ist ein Fremdkörper im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verwaltungsaufwand der Kassen ist dadurch höher. Es ist ja auch kein Zufall, dass bei der privaten Krankenversicherung die Verwaltungskosten dreimal so hoch sind wie bei den gesetzlichen Kassen.

FALSCH! Die Kosten der gesetzlichen Kranken Kassen sind EIGENTLICH genauso hoch, bloß werden die angesprochenen Verwaltungskosten bei den Privaten auch von ihnen selbst getragen, während in der GKV die Ärzte über ihre Honorarabzüge bei Abrechnung über KV/KZV diese Kosten bezahlen! Ist schon perfide! Da wird eine eigentlich originäre Kassenaufgabe „extrem-outgesourced“ (nicht nur die Arbeit leisten andere, sondern es werden denen auch noch die Kosten aufgebürdet) und dann stellt sich Frau Pfeiffer hin und behauptet die GKV wäre billiger! (Klar, wenn meine Eltern Auto, Handy und Miete bezahlen, kann ich auch behaupten ich hätte wesentlich geringere Ausgaben, als der Nachbar, der diese Dinge selbst von seinem Gehalt bezahlt!)
Bäh, was für 'ne fiese Charakter!


DP: Zudem fehlt die Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Wie bitte? Die braucht ihr dann doch garnicht mehr! Das hat sich über die Prüfung der Rechnung durch Patient und Kasse UND (wie derzeit auch) über Zuschußregeln komplett erledigt, ist unnötiger bürokratischer Ballast! Es zeigt sich, es geht NICHT um die korrekte Behandlung des Patienten, um die erfolgreiche Heilung, sondern nur um Kontrolle! (Wohinter schon wieder die Unterstellung steckt, Patient/Versicherter und Arzt wären nicht in der Lage eigenverantwortlich und mündig zu handeln und zu entscheiden! Ein tiefsitzendes Mißtrauen, wie es den Bürgern Deutschlands von Seiten der Politik (und der politisch gesteuerten Kassen) ja schon seit längerem entgegenschlägt! Wie war das nochmal mit dem Service-Paket? Wie war das mit den Kassen als DIENST-Leister? Ein seltsames Verständnis von Dienstleistung tut sich da auf, vom Kunden (Versicherten)! Ach, Herr Gabriel, hier wäre ihr Ausspruch passend: „Welch entsetzliches Menschenbild!“)

DP: Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es ohne Abschläge geht.

Abschläge? Von was? Von den zu erstattenden Behandlungskosten? Das meint Sie doch wohl! Abschläge dafür daß die Kasse lediglich ihre originäre Arbeit erledigt? Im Grunde ist das eine Bestrafung des Versicherten, der es wagt sein ihm zustehendes Recht (aufgrund eines Gesetzes!) in Anspruch zu nehmen! Also doch unattraktiv machen, abschrecken! (Und natürlich weiterhin die wahren Kosten verstecken, Bilanzen frisieren, Wettbewerb (zu den Privaten) verzerren!)

DP: Andernfalls müssten die anderen Versicherten für die erhöhten Kosten aufkommen. Das wäre ungerecht.

Nein, Frau Pfeiffer, ungerecht ist, daß die Kassen ihre Kosten schönrechnen, die Ärzte um zustehenden Lohn betrügen, den Versicherten heile Leistungswelt vorgaukeln, ihnen Informationen vorenthalten oder verzerren, bloß um die eigenen Fleischtöpfe zu sichern und nicht zugeben zu müssen, daß die sozialistische Gesundheits-Planwirtschaft schon längst gescheitert ist, und strengenommen, die GKV bankrott ist!
Das IST ungerecht!


FR: Der Gesundheitsminister begründet die Kostenerstattung auch mit seinem Ziel, gesetzliche und private Kassen einander anzunähern und spricht plötzlich wieder von einer Basisversorgung für alle Versicherten.

DP: Das ist nun wirklich ein Griff in die gesundheitspolitische Mottenkiste. Was soll eine Basisversorgung denn sein? Eine künstliche Hüfte nur für unter 80-Jährige? Wir sollten vielmehr darum kämpfen, dass das medizinisch Notwendige für alle Versicherten auch künftig bezahlbar bleibt.

Komisch, SGB V, § 12, Satz 1 und 2 lauten:

SGB V
Leistungen der Krankenversicherung
§ 12
Wirtschaftlichkeitsgebot

1. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
2. Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

Was ist das anderes als die Definiton einer Basis-/Grundversorgung?
GKVersicherte haben – per Gesetz (!) - lediglich Anspruch auf obige Leistungen (die vom gemeinsamen Bundesausschuß konkretisiert werden), NICHT auf das medizinisch Machbare, auf Maximalversorgung!
Man erinnere sich bitte daran, daß die AOK (genauer der medizinische Dienst der AOKen) vor einiger Zeit den Begriff „altersbedingte Kontraindikation“ durch (bitte festhalten!) EUTHANASIE ersetzen wollte! Das ist KEIN schlechter Scherz, sondern schlicht Tatsache! (Wobei altersbedingte Kontraindikation schon Sinn machen kann, nämlich dann, wenn eine eigentlich medizinisch notwendige Maßnahme die Lebensqualität eher verschlechtert, bzw. die Lebenserwartung nicht erkennbar, unter menschenwürdigen Bedingungen, verlängert! Aber das muß individuell entschieden werden! Bloß, tun das die Kassen? Nein! Normalerweise reiten sie eben auf ihren Paragrafen herum, wie das bei Behörden (bzw. Quasibehörden) in Deutschland so Usus ist!)


DP: Die Kostenerstattung hilft hier nicht. Notwendig wäre vielmehr Wettbewerb, zum Beispiel bei den Krankenhäusern.


Was verstehen Krankenkassen unter Wettbewerb? Wie ich weiter oben schon versucht habe zu erklären, normalerweise NICHT das Miteinander im Wettstreitstehen Gleichberechtigter! Die Kassen wünschen sich, daß sie als Nachfragermonopol, den einzelnen Anbietern gegenüber stehen.
Im Arbeitsleben wäre das, das z.B. die Arbeitgebervereinigung Gesamtmetall NICHT der IG Metall als Gewerkschaft gegenübersteht, sondern jedem einzelnen Arbeitnehmer!
Begriffen?
Also die GKV-Macht gegen jedes einzelne Krankenhaus, jeden einzelnen niedergelassenen Arzt!
Warum gibt es Gewerkschaften? Warum gibt es Tarifverträge? Um den Einzelnen vor der Übermacht der Arbeitgeber zu schützen, um Ausbeutung zu verhindern! Ist auch völlig in Ordnung!
Nur im Gesundheitswesen wünschen sich ausgerechnet linke Ideologen das Gegenteil!
(Man komme mir jetzt bitte nicht mit den KV-/KZVen die doch Interessenvertretungen/Gewerkschaften der Ärzte wären! Wie ich oben gezeigt habe, sind diese lediglich noch Ausführungsorgan der via Politik beschlossenen Kassenpolitik. Sollten sie es tatsächlich – satzungsgemäß - wagen zu versuchen die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten, drohen ihnen Strafen, Staatskommisar, Veto und Ersatzvornahmen der Aufsichtsbehörden. Die KV-/KZVen sind (der Vergleich ist passender als man ahnt) gleichgeschaltet!)
Wenn Sie Wettbewerb will, dann echten, mit gleichberechtigten, gleichstarken Partnern. Ohne direkte und indirekte Einflußnahme des Staates und der Politik zugunsten nur einer Partei!
Was Frau Pfeiffer hier betreibt ist POPULISMUS übelster Sorte, Angstmacherei um die eigenen Pfründe zu sichern und ein totes System zu stabilisieren!
(Warum fällt mir jetzt Thilo Sarrazin ein?)
Ich wiederhole mein Zitat aus "Die Feuerzangenbowle": "Bäh, was habt ihr für 'ne fiese Charakter!" Besser kann man es nicht sagen!

Dienstag, 5. Oktober 2010

Die sogenannte "Vorkasse"

BGM Rösler will im Gesundheitswesen mehr Kostenerstattung einführen!
Sofort nach Verlautbarung seiner Pläne ging das Gezeter los. Natürlich von Seiten der üblichen Verdächtigen: Kranke Kassen, LINKE, GRÜNE, SPD, Sozialverbände und, last but not least, natürlich einem alten Bekannten, Karl Lauterbach (Propeller-Charly, KlaBauterbach, KaLau).
Flugs hatten sie natürlich auch einen aussagekräftigen, diffamierenden Namen für das Kind: "Vorkasse"!

Mal ganz im Ernst, für wie doof müssen die die deutsche Bevölkerung halten, wenn sie glauben daß die dieses falsche Etikett nicht durchschauen? Oder ??

Vorkasse bedeutet: Es muß bezahlt werden bevor eine Leistung erbracht, eine Ware geliefert wurde!

Rösler will aber Kostenerstattung!
Und das bedeutet: Der Patient geht zum Arzt. Der Doc macht seine Arbeit (bei Nicht-Kassenleistungen sollte er - und tut das nach meiner Erfahrung auch - darüber aufklären, daß diese Leistung nicht von der kranken Kasse bezahlt wird). Anschließend erhält der Patient eine Rechnung, bezahlt diese (ob bar, Karte oder Überweisung ist wurscht), legt dann diese Rechnung der Kasse vor und die erstattet ihm den von der Kasse zu tragenden Betrag. Fertig!
Also eigentlich das Prinzip das im sonstigen Geschäftsleben wunderbar funktioniert. Leistung, Rechnug, Geld! Das funktioniert seit dem Altertum beim Friseur, beim Maurer, beim Tischler, beim Tierarzt (!), auf dem Markt, im Geschäft, beim Rechtsanwalt (früher - bis die Sachleistung kam - auch beim Arzt)!

Warum soll, was sonst problemlos funktioniert, ausgerechnet beim Arzt so falsch sein?

Dazu lohnt es sich das Abrechnungssystem der gesetzlichen kranken Kassen und die Zahlungswege genauer unter die Lupe zu nehmen.
In der GKV läuft das so:
Die kanken Kassen zahlen an die KV-/KZVen einen Pauschalbetrag pro Hauptversichertem (für die kostenfrei Mitversicherten gibt's nix).
Das ist das zur Verfügung stehende Budget = Gesamtvergütung!

Aus diesem Budget werden nun alle Kassenleistungen die Ärzte/Zahnärzte abrechnen bezahlt. (Um das ganze noch komplizierter zu machen gibts noch z.B. Hausarztverträge (die bekommen ein höheres Honorar, dafür die anderen dann weniger!), individuelle Budgets pro Praxis, errechnet nach Fachrichtung, vergangenen Patientenzahlen, durchschnittlichen regionalen Patientenzahlen, den Fallzahlen der benachbarten Kollegen und eventuellen Praxisbesonderheiten [das kann z.B. ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Patienten mit besonders teuren oder langwierigen Krankheiten sein, das kann die Lage in einem "sozialen" Brennpunkt, oder die Neugründung sein] .

Der Arzt macht also seine Arbeit und übermittelt der KV-/KZV wieviele Leistungen er für wieviele Versicherte welcher kranken Kasse er erbracht hat (Abrechnung).
Die KV/KZV (Die übrigens von den Ärzten/Zahnärzten bezahlt und getragen wird. Von jeder Abrechung behält die KV/KZV automatisch einen bestimmten prozentualen Anteil ein) rechnet nun aus wieviel Geld dem Arzt vom Budget dafür zusteht.

(Nicht ganz einfach, da vielfach die Kassen unterschiedliche Punktwerte (Preise) für unterschiedliche Leistungsbereiche zahlen und berücksichtigt werden muß ob es ein Patient des KV/KZV-Bereichs ist (Bsp. Westfalen-Lippe), oder einer Fremdkasse (z.B. aus Niedersachsen). Dann gelten nämlich wieder andere Punktwerte und es wird aus dem Budget der KV/KZV Niedersachsen bezahlt!
Insgesamt eine ganz schöne Hin und Herrechnerei, und gehörig Arbeit (und somit auch Verwaltungskosten)!)

Und nebenher prüft die KV/KZV auch noch ob die Abrechnung des Arztes überhaupt den Vorschriften der Gebührenordnung entspricht, die Plausibilität und Korrektheit!

Aus diesen Berechnungen ergibt sich nun der Anspruch des Arztes an dem ihm zustehenden Teil des Budgets!
Was aber, wenn das Budget z.B. Anfang Oktober aufgebraucht ist?
(Nach geltender Rechtsprechung dürfen die KV-/KZVen ihre Mitglieder nicht über den Ausschöpfungsgrad des Budgets informieren, da sie sich sonst ja danach richten könnten (Stichwort: "Budgetferien").
Dann hat der Arzt gefälligst (so das Urteil eines deutschen Gerichts) umsonst zu arbeiten!
Oder, wenn man anders rechnet, gibt es eben für alle erbrachten Leistungen (also die geleistete Arbeit) weniger, eben nicht den vereinbarten, vertraglich zugesicherten Lohn.

Ob ver.di, bzw. der DGB ein solches Vorgehen mit ihren Mitgliedern/den Arbeitbehmern wohl hinnehmen würde?

Und nun nähern wir uns dem Punkt wo es interessant wird, wo ersichtlich wird, warum ganz oben Genannte, die Kostenerstattung mehr fürchten als der Teufel das Weihwasser!

1. Der Versicherte hat die Rechnung in der Hand und prüft ob auch wirklich nur das abgerechnet wurde, was der Arzt gemacht hat (und kann auch nachfragen), und wird wahrscheinlich aus allen Wolken fallen, wenn er - entgegen der politischen und medialen Propaganda - sieht wie wenig sein Arzt für die bei ihm geleistete Arbeit tatsächlich erhält.

Das kann denen, die immer von überhöhten Honoraren faseln und immer den Ärzten die Schuld für das Versagen der gerade getätigten Reform - vor der die Ärzte mal wieder vergeblich gewarnt haben - in die Schuhe schieben, natürlich nicht gefallen. Es bräche das Feindbild des Beutelschneiders, Abzockers, Gierhalses, Porschefahrers weg.

(Ich habe vor Jahren mal einen Test unter Freunden und Bekannten gemacht und sie schätzen lassen wieviel ich für bestimmte sehr häufige und bekannte Leistungen erhalte. Das Ergebnis war bezeichnend! ALLE schätzen das Honorar wesentlich höher - teilweise bis zu 300% - ein als es tatsächlich war. Als ich ihnen die wirklichen Zahlen nannte wollten sie mir nicht glauben! Das hatten sie nicht erwartet! Ein Freund der beim BGS (jetzt Bundespolizei) ist, sagte: "Dafür würd' ich Morgens nicht aufstehen!")

2. Bei der Kostenerstattung steht auf einmal der Versicherte selbst vor dem Sachbearbeiter der kranken Kasse, und nun muß dieser dem Versicherten erklären warum die Kasse dieses bezahlt, jenes nicht, oder nur zum Teil! Die Kassen (und Politik) könnten sich nicht mehr hinter dem Abrechnungssystem verstecken und großmäulig erklären es würde alles medizinisch Notwendige bezahlt, während sie das real NICHT tun! Die Lüge (und der fortwährende Betrug an den Ärzten, denen der Lohn für ihre Arbeit vorenthalten wird [Da fällt mir immer der Rattenfänger von Hameln ein!] ) würde offensichtlich!

3. Auch unter der Kostenerstattung gäbe es ja weiterhin das Budget. Nun stelle man sich vor - was mit Sicherheit so käme - es wäre ebenfalls Anfang Oktober das Budget leer! Und nun stehen die Versicherten vor den Sachbearbeitern und müssten sich anhören, daß sie keine Erstattung bekämen weil die Kassen leer sind, bzw. sie bekämen, damit es für alle reicht, weniger als zuvor zugesagt! Dann wäre Holland in Not!!!!
Auch in diesem Falle würde öffentlich was bisher im Geheimen, geschützt durch das Abrechnungssystem und die Sachleistung, seit Jahrzehnten geschieht! Die Versicherten würden a. begreifen daß die Klagen der Ärzte berechtigt waren und diese seit langem betrogen wurden, und b. daß auch sie von Politik(ern), Kassen, Parteien und Regierung seit langem verarscht und betrogen wurden!

4. Wird von Kassenseite angeführt ihre Verwaltungskosten würden dann steigen! Das ist sogar richtig! ABER, wer macht bisher die Verwaltungsarbeit für Budgetverwaltung, Abrechnung, Prüfung etc.? Ich habe es oben erklärt, die KV-/KZVen, und es sind somit die Ärzte, die dies auch bezahlen! Eigentlich ist es sehr geschickt von den Kassen, tauchen doch diese - normalerweise ihnen zugehörigen Kosten - überhaupt in keiner Kostenstatistik der kranken Kassen auf. Auf die Art kann man seine Bilanzen auch frisieren, dem im Grunde haben sie es geschafft, nicht nur andere die Arbeit machen zu lassen, sondern auch noch diese dazu gezwungen das auch noch zu bezahlen! Ürigens ist es bei der "Praxisgebühr" genauso! Die Kassen bekommen die vollen 10 €, die Ärzte müssen die Erhebungs-/Verwaltungskosten tragen. (Mich kostet jede kassierte Praxisgebühr 2 €, ich habe es ausgerechnet!)
Im Grunde werden derzeit die wahren Kosten verschleiert! Bei der Kostenerstattung würden diese plötzlich offensichtlich und den Versicherten klar welch gigantischen bürokratischen Wasserkopf die gesetzlichen Krankenkassen darstellen! Was wiederum nicht im Sinne von Lauterbach und Co. sein kann!

Klarer und offensichtlicher könnte das Lügengebäude der links-ideologischen Volksbetrüger ( zu denen leider auch die Parteien mit C im Namen gehören) nicht in sich zusammenkrachen!
Das gäbe einen Erdrutsch in dessen Folge ich (speziell nach Vorgängen wie um S21) mir durchaus Bäume mit daranbaumelnden Mitgliedern der politischen"Elite" vorstellen kann!
(Zur Klarstellung! Ich befürworte das weder, noch fordere ich das!)
Aber eine ganz kleine, klammheimliche Freude könnte ich mir sicher nicht verkneifen.

Nun noch eine Anmerkung zu den von vielen gefürchteten überhohen Rechnungen, die sich Rentner, Hartzer etc. dann ja nicht leisten könnten und deshalb nicht zum Arzt gingen; auf Kosten ihrer Gesundheit!
Das ist doch Bullshit! Hier werden doch nur - ich habe die Gründe oben angeführt - populistisch Ängste geschürt, zum Wohle der eigenen Pfründe.
(Bloß ist es hier Linkspopulismus, der ist anscheinend besser als anderer Populismus, klar ist ja auch der eigene!)
1. Gibt es sowieso eine einheitliche Gebührenordnung für die GKV. Da sind per se die Preise nicht groß unterschiedlich! Sind also keine gewaltigen Rechnungen zu befürchten.
2. Da wo tatsächliche sehr hohe Rechnungen entstehen können, handelt es sich in den meisten Fällen a. um keine Notfälle, sondern um planbare Behandlungen bei denen eine vorherige Kostenplanung - und dann auch ein Kostenvergleich - möglich sind, b. meistens um Privatbehandlungen, die die Kassen auch heute nicht bezahlen würden, und bei denen sowieso ein Kostenvoranschlag angefertigt werden muß, da sonst keine gültige Zustimmung des Patienten vorläge! (Obendrein kenne ich keinen Kollegen der nicht auch Ratenzahlung akzeptierte; man muß nur auch mal fragen! Beim Fernseher, Auto, Stereoanlage etc. ist das komischerweise für niemand ein Problem!)
3. Soll die Kostenerstattung freiwillig sein!
4. Bei Privatversicherten ist es seit langem üblich, (zum Ärger des Arztes der auf sein Geld warten muß!) daß der Patient den Arzt erst bezahlt wenn seine Versicherung gezahlt hat.
Könnte bei der Kostenerstattung in der GKV auch so sein und würde sich sicherlich rasch einbürgern. (Was den Ärzten nicht so lieb wäre!)

Wir evtl noch fortgeführt!

Samstag, 2. Oktober 2010

Rückmeldung

Seit meinem letzten Eintrag hier sind, wie mir gerade auffiel, genau 1 Jahr und 4 Tage vergangen!
Es ist - natürlich - auf diesem um seine Sonne torkelnden Felsklumpen viel passiert in dieser Zeit. Natürlich auch in Deutschland! Allerdings nicht viel in Sachen Gesundheitspolitik!
Letzteres ist auch der Grund warum ich in Zukunft das Thema dieses Blogs erweitere, zwar wird die Gesundheitspolitik weiterhin im Mittelpunkt stehen, aber nicht mehr ausschließlich! Ich werde mich auch zu anderen Themen äußern!