Dienstag, 5. Oktober 2010

Die sogenannte "Vorkasse"

BGM Rösler will im Gesundheitswesen mehr Kostenerstattung einführen!
Sofort nach Verlautbarung seiner Pläne ging das Gezeter los. Natürlich von Seiten der üblichen Verdächtigen: Kranke Kassen, LINKE, GRÜNE, SPD, Sozialverbände und, last but not least, natürlich einem alten Bekannten, Karl Lauterbach (Propeller-Charly, KlaBauterbach, KaLau).
Flugs hatten sie natürlich auch einen aussagekräftigen, diffamierenden Namen für das Kind: "Vorkasse"!

Mal ganz im Ernst, für wie doof müssen die die deutsche Bevölkerung halten, wenn sie glauben daß die dieses falsche Etikett nicht durchschauen? Oder ??

Vorkasse bedeutet: Es muß bezahlt werden bevor eine Leistung erbracht, eine Ware geliefert wurde!

Rösler will aber Kostenerstattung!
Und das bedeutet: Der Patient geht zum Arzt. Der Doc macht seine Arbeit (bei Nicht-Kassenleistungen sollte er - und tut das nach meiner Erfahrung auch - darüber aufklären, daß diese Leistung nicht von der kranken Kasse bezahlt wird). Anschließend erhält der Patient eine Rechnung, bezahlt diese (ob bar, Karte oder Überweisung ist wurscht), legt dann diese Rechnung der Kasse vor und die erstattet ihm den von der Kasse zu tragenden Betrag. Fertig!
Also eigentlich das Prinzip das im sonstigen Geschäftsleben wunderbar funktioniert. Leistung, Rechnug, Geld! Das funktioniert seit dem Altertum beim Friseur, beim Maurer, beim Tischler, beim Tierarzt (!), auf dem Markt, im Geschäft, beim Rechtsanwalt (früher - bis die Sachleistung kam - auch beim Arzt)!

Warum soll, was sonst problemlos funktioniert, ausgerechnet beim Arzt so falsch sein?

Dazu lohnt es sich das Abrechnungssystem der gesetzlichen kranken Kassen und die Zahlungswege genauer unter die Lupe zu nehmen.
In der GKV läuft das so:
Die kanken Kassen zahlen an die KV-/KZVen einen Pauschalbetrag pro Hauptversichertem (für die kostenfrei Mitversicherten gibt's nix).
Das ist das zur Verfügung stehende Budget = Gesamtvergütung!

Aus diesem Budget werden nun alle Kassenleistungen die Ärzte/Zahnärzte abrechnen bezahlt. (Um das ganze noch komplizierter zu machen gibts noch z.B. Hausarztverträge (die bekommen ein höheres Honorar, dafür die anderen dann weniger!), individuelle Budgets pro Praxis, errechnet nach Fachrichtung, vergangenen Patientenzahlen, durchschnittlichen regionalen Patientenzahlen, den Fallzahlen der benachbarten Kollegen und eventuellen Praxisbesonderheiten [das kann z.B. ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Patienten mit besonders teuren oder langwierigen Krankheiten sein, das kann die Lage in einem "sozialen" Brennpunkt, oder die Neugründung sein] .

Der Arzt macht also seine Arbeit und übermittelt der KV-/KZV wieviele Leistungen er für wieviele Versicherte welcher kranken Kasse er erbracht hat (Abrechnung).
Die KV/KZV (Die übrigens von den Ärzten/Zahnärzten bezahlt und getragen wird. Von jeder Abrechung behält die KV/KZV automatisch einen bestimmten prozentualen Anteil ein) rechnet nun aus wieviel Geld dem Arzt vom Budget dafür zusteht.

(Nicht ganz einfach, da vielfach die Kassen unterschiedliche Punktwerte (Preise) für unterschiedliche Leistungsbereiche zahlen und berücksichtigt werden muß ob es ein Patient des KV/KZV-Bereichs ist (Bsp. Westfalen-Lippe), oder einer Fremdkasse (z.B. aus Niedersachsen). Dann gelten nämlich wieder andere Punktwerte und es wird aus dem Budget der KV/KZV Niedersachsen bezahlt!
Insgesamt eine ganz schöne Hin und Herrechnerei, und gehörig Arbeit (und somit auch Verwaltungskosten)!)

Und nebenher prüft die KV/KZV auch noch ob die Abrechnung des Arztes überhaupt den Vorschriften der Gebührenordnung entspricht, die Plausibilität und Korrektheit!

Aus diesen Berechnungen ergibt sich nun der Anspruch des Arztes an dem ihm zustehenden Teil des Budgets!
Was aber, wenn das Budget z.B. Anfang Oktober aufgebraucht ist?
(Nach geltender Rechtsprechung dürfen die KV-/KZVen ihre Mitglieder nicht über den Ausschöpfungsgrad des Budgets informieren, da sie sich sonst ja danach richten könnten (Stichwort: "Budgetferien").
Dann hat der Arzt gefälligst (so das Urteil eines deutschen Gerichts) umsonst zu arbeiten!
Oder, wenn man anders rechnet, gibt es eben für alle erbrachten Leistungen (also die geleistete Arbeit) weniger, eben nicht den vereinbarten, vertraglich zugesicherten Lohn.

Ob ver.di, bzw. der DGB ein solches Vorgehen mit ihren Mitgliedern/den Arbeitbehmern wohl hinnehmen würde?

Und nun nähern wir uns dem Punkt wo es interessant wird, wo ersichtlich wird, warum ganz oben Genannte, die Kostenerstattung mehr fürchten als der Teufel das Weihwasser!

1. Der Versicherte hat die Rechnung in der Hand und prüft ob auch wirklich nur das abgerechnet wurde, was der Arzt gemacht hat (und kann auch nachfragen), und wird wahrscheinlich aus allen Wolken fallen, wenn er - entgegen der politischen und medialen Propaganda - sieht wie wenig sein Arzt für die bei ihm geleistete Arbeit tatsächlich erhält.

Das kann denen, die immer von überhöhten Honoraren faseln und immer den Ärzten die Schuld für das Versagen der gerade getätigten Reform - vor der die Ärzte mal wieder vergeblich gewarnt haben - in die Schuhe schieben, natürlich nicht gefallen. Es bräche das Feindbild des Beutelschneiders, Abzockers, Gierhalses, Porschefahrers weg.

(Ich habe vor Jahren mal einen Test unter Freunden und Bekannten gemacht und sie schätzen lassen wieviel ich für bestimmte sehr häufige und bekannte Leistungen erhalte. Das Ergebnis war bezeichnend! ALLE schätzen das Honorar wesentlich höher - teilweise bis zu 300% - ein als es tatsächlich war. Als ich ihnen die wirklichen Zahlen nannte wollten sie mir nicht glauben! Das hatten sie nicht erwartet! Ein Freund der beim BGS (jetzt Bundespolizei) ist, sagte: "Dafür würd' ich Morgens nicht aufstehen!")

2. Bei der Kostenerstattung steht auf einmal der Versicherte selbst vor dem Sachbearbeiter der kranken Kasse, und nun muß dieser dem Versicherten erklären warum die Kasse dieses bezahlt, jenes nicht, oder nur zum Teil! Die Kassen (und Politik) könnten sich nicht mehr hinter dem Abrechnungssystem verstecken und großmäulig erklären es würde alles medizinisch Notwendige bezahlt, während sie das real NICHT tun! Die Lüge (und der fortwährende Betrug an den Ärzten, denen der Lohn für ihre Arbeit vorenthalten wird [Da fällt mir immer der Rattenfänger von Hameln ein!] ) würde offensichtlich!

3. Auch unter der Kostenerstattung gäbe es ja weiterhin das Budget. Nun stelle man sich vor - was mit Sicherheit so käme - es wäre ebenfalls Anfang Oktober das Budget leer! Und nun stehen die Versicherten vor den Sachbearbeitern und müssten sich anhören, daß sie keine Erstattung bekämen weil die Kassen leer sind, bzw. sie bekämen, damit es für alle reicht, weniger als zuvor zugesagt! Dann wäre Holland in Not!!!!
Auch in diesem Falle würde öffentlich was bisher im Geheimen, geschützt durch das Abrechnungssystem und die Sachleistung, seit Jahrzehnten geschieht! Die Versicherten würden a. begreifen daß die Klagen der Ärzte berechtigt waren und diese seit langem betrogen wurden, und b. daß auch sie von Politik(ern), Kassen, Parteien und Regierung seit langem verarscht und betrogen wurden!

4. Wird von Kassenseite angeführt ihre Verwaltungskosten würden dann steigen! Das ist sogar richtig! ABER, wer macht bisher die Verwaltungsarbeit für Budgetverwaltung, Abrechnung, Prüfung etc.? Ich habe es oben erklärt, die KV-/KZVen, und es sind somit die Ärzte, die dies auch bezahlen! Eigentlich ist es sehr geschickt von den Kassen, tauchen doch diese - normalerweise ihnen zugehörigen Kosten - überhaupt in keiner Kostenstatistik der kranken Kassen auf. Auf die Art kann man seine Bilanzen auch frisieren, dem im Grunde haben sie es geschafft, nicht nur andere die Arbeit machen zu lassen, sondern auch noch diese dazu gezwungen das auch noch zu bezahlen! Ürigens ist es bei der "Praxisgebühr" genauso! Die Kassen bekommen die vollen 10 €, die Ärzte müssen die Erhebungs-/Verwaltungskosten tragen. (Mich kostet jede kassierte Praxisgebühr 2 €, ich habe es ausgerechnet!)
Im Grunde werden derzeit die wahren Kosten verschleiert! Bei der Kostenerstattung würden diese plötzlich offensichtlich und den Versicherten klar welch gigantischen bürokratischen Wasserkopf die gesetzlichen Krankenkassen darstellen! Was wiederum nicht im Sinne von Lauterbach und Co. sein kann!

Klarer und offensichtlicher könnte das Lügengebäude der links-ideologischen Volksbetrüger ( zu denen leider auch die Parteien mit C im Namen gehören) nicht in sich zusammenkrachen!
Das gäbe einen Erdrutsch in dessen Folge ich (speziell nach Vorgängen wie um S21) mir durchaus Bäume mit daranbaumelnden Mitgliedern der politischen"Elite" vorstellen kann!
(Zur Klarstellung! Ich befürworte das weder, noch fordere ich das!)
Aber eine ganz kleine, klammheimliche Freude könnte ich mir sicher nicht verkneifen.

Nun noch eine Anmerkung zu den von vielen gefürchteten überhohen Rechnungen, die sich Rentner, Hartzer etc. dann ja nicht leisten könnten und deshalb nicht zum Arzt gingen; auf Kosten ihrer Gesundheit!
Das ist doch Bullshit! Hier werden doch nur - ich habe die Gründe oben angeführt - populistisch Ängste geschürt, zum Wohle der eigenen Pfründe.
(Bloß ist es hier Linkspopulismus, der ist anscheinend besser als anderer Populismus, klar ist ja auch der eigene!)
1. Gibt es sowieso eine einheitliche Gebührenordnung für die GKV. Da sind per se die Preise nicht groß unterschiedlich! Sind also keine gewaltigen Rechnungen zu befürchten.
2. Da wo tatsächliche sehr hohe Rechnungen entstehen können, handelt es sich in den meisten Fällen a. um keine Notfälle, sondern um planbare Behandlungen bei denen eine vorherige Kostenplanung - und dann auch ein Kostenvergleich - möglich sind, b. meistens um Privatbehandlungen, die die Kassen auch heute nicht bezahlen würden, und bei denen sowieso ein Kostenvoranschlag angefertigt werden muß, da sonst keine gültige Zustimmung des Patienten vorläge! (Obendrein kenne ich keinen Kollegen der nicht auch Ratenzahlung akzeptierte; man muß nur auch mal fragen! Beim Fernseher, Auto, Stereoanlage etc. ist das komischerweise für niemand ein Problem!)
3. Soll die Kostenerstattung freiwillig sein!
4. Bei Privatversicherten ist es seit langem üblich, (zum Ärger des Arztes der auf sein Geld warten muß!) daß der Patient den Arzt erst bezahlt wenn seine Versicherung gezahlt hat.
Könnte bei der Kostenerstattung in der GKV auch so sein und würde sich sicherlich rasch einbürgern. (Was den Ärzten nicht so lieb wäre!)

Wir evtl noch fortgeführt!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen