Mittwoch, 11. April 2012

Noch mal zum Thema Prüfung der Zahnarztrechnung

Aus dem aktuellen Newsletter vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte:


Unhaltbare Forderungen des GKV-Spitzenverbands


FVDZ erteilt GKV-Forderungen nach Kontrolle privater zahnärztlicher Leistungen klare Absage

Berlin (10. April 2012). Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) weist die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, zukünftig auch private zahnärztliche Leistungen kontrollieren zu wollen, entschieden zurück. „Es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, Behandlungen zu überprüfen, die sie überhaupt nicht bezahlen“, erklärt der stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende

Dr. Reiner Zajitschek am 10. April in Berlin.

Ebenso aberwitzig sei der Wunsch nach einem neuen Abrechnungssystem in Form eines Zuzahlungskatalogs, mit dem der GKV-Spitzenverband die Kosten senken und für mehr
Transparenz sorgen wolle. „Das ist blanke Wichtigtuerei und widerspricht jeder Sachkenntnis“, sagt Zajitschek. „Denn Leistungen, die außerhalb des GKV-Katalogs liegen, werden
über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet und sind somit für alle Parteien klar nachvollziehbar.“ Zudem könnten Kassenpatienten auch heute schon ihren Kostenvoranschlag oder ihre Rechnung bei der Kasse prüfen lassen. Die Höhe des Eigenanteils sei für jeden Kassensachbearbeiter problemlos ersichtlich.

„Ein transparenteres Abrechnungsverfahren erhält man nicht durch neue Kontrollmechanismen. Sinnvoller wäre es stattdessen, mehr Eigenverantwortung zuzulassen und das für niemanden nachvollziehbare Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip – also die Direktabrechnung mit dem Patienten – zu ersetzen“, ergänzt Zajitschek
Was habe ich dazu angemerkt - ohne Kenntnis dieser Email? Wie war das mit der Sachkenntnis, die auch der Kollege Zajitschek in Frage stellt, mit der Eigenverantwortung, mit der Anmaßung etwas tun zu wollen wofür einem nicht nur die Zuständigkeit sondern auch jegliche Sachkenntnis fehlt!?

Diesmal Focus! Und der neue Sprecher Lanz, statt Pfeiffe(r)!

Focus Dienstag, 10.04.2012, 08:00




dpa / Karl-Josef Hildenbrand Die Krankenkassen wollen Zahnarzt-Rechnungen stärker unter die Lupe nehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen Zahnarztrechnungen künftig stärker kontrollieren.



„Da muss genau hingeschaut werden, dass es nicht zu überhöhten Rechnungen kommt“, das sagte der Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Florian Lanz. „Viele Versicherte klagen darüber, dass es zu teuer ist.“

Das tun sie auch beim Benzin, bei Lebensmitteln, bei der Bahn, bei GKV-Beiträgen, bei Handwerker-/Autowerkstattrechnungen, bei Steuern etc. pp.


Nur, daß irgendwer über „zu teuer“ klagt, heißt noch nicht, daß das auch so wäre! (Und ausgerechnet beim Benzin, wo über 145% Steuern draufliegen, kümmern den Staat Klagen darüber nicht die Bohne!)


In Deutschland wäre etwas wahrscheinlich NUR dann nicht zu teuer, wenn jemand für erbrachte Arbeit auch noch Geld zahlte! Geiz ist geil, oder wie war das?


Was für eine schwachsinnige Aussage, Herr Lanz!



Die gesetzlichen Krankenkassen fordern daher, auch den Teil der Rechnung prüfen zu dürfen, den die Versicherten aus eigener Tasche zahlen müssen. „Wir wollen endlich Transparenz bei den Zahnarztrechnungen“, sagte der GKV-Vizevorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg der „Süddeutschen Zeitung“ vom Dienstag. Eine entsprechende Position hat der Verwaltungsbeirat des GKV-Spitzenverbandes Ende März beschlossen.

Ah ja, es geht um Transparenz!? Haha! Wenn es darum ginge, müßten die Kassen selbst erst einmal die Krone der INtransparenz, das Sachleistungssystem angehen.


Was geschah als Rösler einen Vorschlag in dieser Richtung unternahm und über Kostenerstattung nachdachte? Am allerlautesten brüllten die kranken Kassen das wäre „Vorkasse“! Dabei hätten die Kassen da genau das machen können, was sie jetzt in Bezug auf die GOZ-Anteile unbedingt fordern! Patient erhält Rechnung nach erbrachter Leistung, geht damit zur Kasse und die prüft was sie erstattet und kann dabei auch gleich die gesamte Rechnung prüfen (sofern sie dazu in der Lage sind. GOZ Abrechnungsrecht ist nun nicht gerade die Stärke der gesetzlichen Kassen, um nicht zu sagen, davon haben sie soviel Ahnung wie die Kuh vom Radschlagen!).


Aber da wollten sie nicht! Warum?


Das habe ich schon früher ausgeführt und daran hat sich nichts geändert!

Nach Stackelbergs Worten ist es bisher so: „Die Kassen bezahlen den Festzuschuss, aber die tatsächliche Rechnung, die der Patient für den privaten Anteil erhält, sehen sie nie.“ Die Kassen stünden aber in der Pflicht, dem Patienten die Arbeit der Rechnungsprüfung abzunehmen.

Falsch! Die Kassen stehen da in keiner Pflicht! Warum meinen sie „dem Patienten die Arbeit der Rechnungsprüfung“ abnehmen zu müssen? Das heißt doch eigentlich, daß sie glauben der Versicherte wäre nicht in der Lage eine Rechnung zu verstehen und zu prüfen, also unterstellen sie pauschal ihren Versicherten Unfähigkeit, ja Dummheit!


Huhu, Herr Gabriel, wo bleibt ihr Ausruf von dem „fürchterlichen Menschenbild“?

„Es geht weniger um Unregelmäßigkeiten im Sinne von Betrug. Das wollen wir den Zahnärzten gar nicht unterstellen“, betonte GKV-Sprecher Lanz. „Wenn die Krankenkassen regelmäßig erfahren würden, was mit den Rechnungen passiert, dann würden die Zahnärzte sich zweimal überlegen, ob in dem konkreten Fall wirklich eine höhere Rechnung angemessen ist.“

Auch diese Formulierung ist verräterisch! Herr Lanz unterstellt (trotz vorheriger gegenteiliger Behauptung) eben doch den Zahnärzten pauschal zu hoch abzurechnen! Interessant ist dabei, daß er sich diese Aussage getraut, obwohl er – wie er ja ausführt – tatsächlich keine Ahnung davon hat wie hoch die Rechnungen ausfallen, denn die Kassen bekommen darüber ja keine Informationen!


Also Beschuldigung aufgrund von Vermutungen/Spekulationen! Und damit erscheint er den Medien seriös genug um Ihn zu zitieren?


Zudem verrät Herr Lanz hier, daß er von der GOZ (und zwar weder von der alten (GOZ 88), noch von der neuen (GOZ 2012; am 1.1.2012 in Kraft getreten) nicht den leisesten Schimmer einer Ahnung hat. Er kennt die Regeln der GOZ überhaupt nicht! (Das könnte ich jetzt haarklein belegen, habe aber keine Lust dazu!)


Ich wünsche Herrn Lanz ( und auch Herrn von Stackelberg) einen GOZ 2012-Crashkurs, wie ihn meine Mitarbeiterin gerade absolviert hat. Vielleicht würde ihnen dann ein Licht aufgehen!


(Irgendwie fühle ich mich versucht Joschka Fischer zu zitieren: „Verzeihung, Herr Lanz, Sie sind.....!“)

Neues Abrechnungssystem

In einem weiteren Schritt wollen die Kassen ein neues Abrechnungssystem aufbauen. Laut Vorstandsbeschluss streben sie einen eigenen Preiskatalog für die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten an.

Hm, das heißt also, die Kassen wollen – ohne Beteiligung der Betroffenen – einfach so, Preise festlegen, für etwas wovon sie garnicht betroffen sind!? Sie maßen sich also an, am zuständigen Gesetzgeber vorbei, etwas zu regeln wofür sie keine Berechtigung haben, wofür sie nicht zuständig sind!?


Das ist ungefähr so, als wenn der Bauernverband den Supermärkten vorschreiben wollte zu welchem Preis diese Rasierklingen und Binden an die Bevölkerung zu verkaufen haben!


Ein höchst erhellendes Rechtsverständnis – zumindest der Vorstände der Kassen – wird da offenbar!


Da beginnt man sich zu fragen ob diese Herren und Damen noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des Rechtsstaates und des Grundgesetzes stehen?


(Es scheint in Deutschland eh Usus zu sein, daß sich Behörden und Politiker (zu Ersteren zählen de facto auch die Kassen) einen Dreck um Recht, Gesetz und Gerichtsurteile kümmern. Das gilt alles nur für den Bürger! Für sie, die Vertreter des Staates, gilt das nicht! Dazu erinnere man sich an die Äußerungen Herrn Herrmanns und Friedrichs zu den Bayern-/Bundestrojanerurteilen in Bayern und des BverfGs! Oder die Stellungnahme eines Jugendamtes, dem von 2 (!) Gerichten eine rechtwidrige Kindeswegnahme bescheinigt wurde: „Deshalb ändern wir unsere Praxis nicht!“, bzw. auch die Aussagen maßgeblicher Leute zu den Schweizer Daten-CDs und den Haftbefehlen!


Haben die Berliner Kassen eigentlich inzwischen die 30 Mill. DM (ca 15 Mill. €) die sei nach mehreren rechtskräftigen Urteilen den Berliner Zahnärzten schulden, bezahlt?


Ist es nicht gerade ein Zeichen eines Unrechts-/Obrigkeitsstaates, wenn Behörden und Ämter meinen sich NICHT an Recht und Gesetz halten zu müssen, außer- und oberhalb der Rechtsordnung zu stehen?)


Bislang rechnen die etwa 54 000 Zahnärzte in Deutschland über die Gebührenordnung der privaten Versicherer ab.

Falsch! Die GOZ (88, wie 2012) ist eine vom Gesetzgeber erlassene Gebührenordnung, wie die BRAGO (Rechtsanwälte), HOAI (Architekten), StBGebV (Steuerberater), GOT (Tierärzte), KostO (Notare), GOÄ (Ärzte) etc. pp., die für die Abrechnung aller NICHT-Kassen-Leistungen gilt.


Es ist KEINE Gebührenordnung DER privaten Versicherer! (Im Gegenteil, die hätten sie gerne auf BEMA-Niveau, am besten noch darunter!)


Kassenleistungen werden nach BEMA berechnet, der Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte!


(Hieß es beim Focus nicht mal: Fakten, Fakten, Fakten ? Entweder hat man beim Focus keine Ahnung, dann wäre es ein Zeichen guten Journalismus sich kundig zu machen – Recherche nennt man das wohl – oder es wird mit Absicht verfälscht berichtet!


Beides wäre höchst bedenklich!

Zuzahlungen für eine Krone oder eine Brücke wären dann immer noch nötig, aller Voraussicht nach aber deutlich niedriger als bislang.

Zuzahlungen wären nicht nur nötig, sie sind vom Gesetzgeber (!) im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) sogar mittels der Festzuschüsse VORGESCHRIEBEN!


Und warum sie angeblich (!) dann niedriger wären, will sich mir nicht erschließen. Den weit überwiegenden Teil der Kosten von Zahnersatz (Kassenleistung) machen die Material- und Laborkosten aus (rd. 2/3 bis ¾). Das zahnärztliche Honorar ist da nun wirklich nicht der Brüller! Und nur beim Honorar wollen die Kassen ja was drehen!


Die Zahntechniker würden sich auch heftigst auf die Hinterbeine stellen, wenn die Kassen versuchen würden deren Preise zu regeln! Hier haben die Kassen keinerlei Handhabe, die Zahntechniker sind Handwerker und unterliegen deren gesetzlichen Bestimmungen, und zwar ausschließlich!


(Wobei es für Kassen-Zahnersatzleistungen die BEL II gibt, die zwischen Zahntechnikern und Kassen ausgehandelt wird, die aber eigentlich nur eine Höchstzuschussliste darstellt, bis zu welchem Preis die Kassen ZE bezuschussen, also was die Kassen maximal für Kronen, Brücken, Prothesen zahlen! Kein Labor kann gezwungen werden sich nach dieser Liste zu richten! Daß sie es dennoch tun liegt am Wettbewerb und – so kann man schließen – daran, daß diese Preise wohl innerhalb der wirtschaftlichen Tragbarkeit liegen! Die Labore daran, wenn vielleicht auch wenig, aber immer noch verdienen!)


Den Zahnärzten könnten diese Preise egal sein! Für die sind sie eigentlich lediglich durchgehende Posten!


(Das stimmt nicht ganz, denn die Labore rechnen ihre Arbeit vom 1. bis Monatsende ab, während der ZE-Abrechnungszeitraum für die Zahnärzte 20. bis 20. ist. Arbeiten die die Techniker noch bis Endes des Monats in Rechnung stellen, können die Zahnärzte erst am 20. des Folgemonats den Kassen gegenüber abrechnen und erhalten ihr Geld erst Ende des dann folgenden Monats. Ein Beispiel: Krone wird am 29. April eingesetzt, Techniker will sein Geld bis Ende April, Zahnarzt kann sie aber erst am 20. Mai gegenüber der Kasse abrechnen und bekommt sein Geld (inklusive der verauslagten Laborrechnung) erst Ende Juni!


Ich denke das musste mal erklärt werden, das verstehen ja sogar Steuerberater häufig nicht!)


Komisch, an diese Preise will Lanz aber garnicht ran! Es geht ausschließlich um das zahnärztliche Honorar, was aber den kleinsten Teil der Kosten ausmacht.


Bei GOZ-Leistungen sieht das etwas anders aus, da kann der Honoraranteil durchaus höher sein, dafür wird aber auch eine Leistung erbracht, die über die beschränkten Kassenleistungen hinausgeht. Da ist die Präparation schwieriger (Metallkeramikronen im Seitenzahnbereich, Vollkeramikkronen, Gold- und Keramikinlays etc.), die Farbe wird genauer ausgesucht und bestimmt, es werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, z.B. bei Wurzelkanalbehandlungen, andere Instrumente benutzt etc. pp., was ein höheres Honorar ja wohl auch rechtfertigt!


Ach ja, bei GOZ-Leistungen fallen auch die Zahntechniker aus der BEL II, und rechnen dann nach beb (Bundeseinheitliche Benennungsliste) ab! Da gibt es überhaupt keine Preisvorgaben, sondern lediglich Kalkulationsvorschläge, nach denen der Techniker seine Preiskalkulation durchführen KANN!


Zahntechnische Preise können in Deutschland nur dann niedriger sein, wenn der Laborinhaber Lohnkosten drückt (keine ausgebildeten Zahntechniker, sondern Angelernte, am Besten noch 1€ Jobber, oder sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält (dann steht er aber mit einem Bein im Knast), oder Arbeiten „outsourced“, z.B. mit ausländischen Laboren kooperiert, oder gänzlich im Ausland fertigen läßt!


Letzteres fördern die Kassen ja ausdrücklich! Was ich, gelinde gesagt, für eine ausgesprochene Schweinerei halte!


Die Kassen finanzieren sich aus gesetzlich festgelegtem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil der in Deutschland abhängig Beschäftigten. (plus Steuerzuschuss, den auch Privatversicherte mitfinanzieren!). Die Techniker (oder Angelernten) in der Türkei, China oder sonst wo, zahlen aber keinen Beitrag in die gesetzliche deutsche Krankenversicherung!


Das heißt die deutschen gesetzlichen Krankenversicherer zahlen bereitwillig von deutschen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhaltene Beiträge ins Ausland und wundern sich dann, daß in deutschen Laboren die Arbeitsplätze verloren gehen und ihnen Beiträge von diesen!


Das verstehe wer will!


(BTW: Ähnliches fördern sie bei Zahnärzten auch! Da soll sich der Versicherte seine Krone sonstwo anfertigen lassen weils billiger ist und die Kassen zahlen dessen Honorar bereitwillig!


Nach deutschem Kassenrecht darf NUR ein Vertragsarzt (früher nannte man das Kassenarzt) mit kassen(zahn)ärztlicher Zulassung gesetzlich Versicherte behandeln (Notfälle ausgenommen!) und mit den Kassen abrechnen, und die Kassen dürfen danach NUR diesen die erbrachten Leistungen bezahlen. Dafür muß sich der Vertragsarzt an die gesetzlichen und vertrags(zahn)ärztlichen Bestimmungen halten und darf Kassenleistungen auch nur nach BEMA bzw. EBM abrechnen!


Für den ausländischen Kollegen gelten all diese Bestimmungen jedoch NICHT. Er unterliegt NICHT der deutschen Zwangsfortbildung, nicht den deutschen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Strahlenschutzes, des Arbeitsschutzes, des Kündigungsschutzes, des Mutterschaftsschutzes, der betriebsärztlichen Überwachung, der BEMA oder GOZ, den gerätetechnischen Bestimmungen etc. pp., er ist KEIN Vertragsarzt. Ja, sollte er Mist bauen (wobei ich den ausländischen Kollegen unterstelle normalerweise lege artis zu arbeiten, aber wir sind alle nur Menschen!), haben weder der Patient, noch die Kassen eine Handhabe nach deutschem Recht z.B. Schadensersatz zu erhalten, oder Nachbesserung, oder Anfertigung einer neuen Krone, Brücke oder Prothese!


Ja, wir deutschen Zahnärzte sollen sogar die Gewährleistung für diese Arbeiten übernehmen! Also evtl. Probleme mit diesem Zahnersatz auch noch – möglichst kostenlos - korrigieren!


Sagt mir ein Patient mit ZE-Problemen, diese Arbeit sei bei einem Kollegen im Ausland angefertigt worden, schicke ich ihn zu diesem Kollegen zurück! Punkt!


Denn in dem Moment in dem ich auch nur ein einziges Fitzelchen an dieser Arbeit mache, bin ich in der Gewährleistungspflicht und soll evtl. für Fehler des ausländischen NICHT-Vertragsarztes haften! Ich wäre schön blöd!


Ist doch bemerkenswert! Auch hier bezahlen die Kassen bereitwillig die Honorare von Zahnärzten die NICHT deutschem Vertragsarztrecht unterliegen, obwohl dies eigentlich dem Kassenrecht widerspricht und entziehen dem Behandlungbudget Versicherter in Deutschland durch Vertragsärzte auch noch Geld! Geld das nach Kassenrecht für die Behandlung in Deutschland Versicherter durch Vertragsärzte in Deutschland zwangseingetrieben wurde!

Lanz sagte: „Wenn wir die Preise mit den Zahnärzten aushandeln würden, dann würde es bestimmt billiger, als wenn ein Versicherter alleine in der Arztpraxis mit dem Zahnarzt sitzt und ihm faktisch ausgeliefert ist.“

Diese Aussage von Herrn Lanz ist schon beinahe, nein sie ist, ungeheuerlich!


Da sagt er „ ..würde es bestimmt billiger...“, er ist sich also garnicht so sicher. Kein Wunder, hat er doch in Wahrheit überhaupt keine echten Zahlen, wie er oben ja selbst erklärt. Wieder nur reine Spekulation. Beziehungsweise, er hat recht, wenn das „Aushandeln“ der Preise so läuft wie er sich das wohl wünscht, nämlich der einzelne Zahnarzt gegen die gesamte Monopolmacht der Kassen. (Übrigens vermute ich, daß hier auch ein Grund für die Förderung der „Bewertungsportale“ liegt. Einen Arzt der sich den Preisvorstellungen der Kassen verweigert, kann man auf die Art nämlich schnell (kleiner Hinweis an die Versicherten sich die Bewertung eines so renitenten Arztes doch sehr genau zu überlegen genügt) unter Druck setzen!)


In anderen Wirtschaftsbereichen wäre das der einzelne Arbeitnehmer gegen die Macht des Arbeitgeberverbandes.


Nun, sollte es soweit kommen, werden die Zahnärzte (die Ärzte sicher auch) sich der Erfahrungen des übrigen Wirtschaftslebens bedienen und eine „Gewerkschaft“ gründen (Anfänge dazu gibt es schon!) die dann die „Tarifverhandlung“ übernähme!


Zum Glück kann in einem solchen Fall die Politik den Kassen nicht hilfreich zur Seite springen, wie sie das in anderen Fällen , s. Seehofer und „Korb“, getan hat, denn eine solche „Gewerkschaft stünde unter dem Schutz des Grundgesetzes


(Artikel 9 [Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit]


(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.)

Lanz: „... wenn ein Versicherter alleine in der Arztpraxis mit dem Zahnarzt sitzt und ihm faktisch ausgeliefert ist.“

Das ist nun wirklich der Gipfel der Unverschämtheit! Unterstellt Herr Lanz hier allen Zahnärzten pauschal „Machtmißbrauch“, das schamlose Ausnützen einer bevorzugten Position. Da ist er wieder der „Beutelschneider“, „Gierhals“, „Abzocker“, als den Kassen Ärzte wohl ausschließlich sehen. Aber das ist noch nicht so schlimm, das sind wir seit Ehrenberg schon fast gewohnt, viel schlimmer ist das Bild das er von den Versicherten hat.


Er sieht den Versicherten nämlich als ausgeliefert an, als jemand der nicht mündig ist, der nicht fähig ist eigenverantwortlich und selbsbestimmt zu handeln!


DAS ist der eigentliche Skandal! Das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht!


Dieser Mensch arbeitet für öffentlich-rechtliche Körperschaften, für Organisationen die praktisch Staatsbehörden sind, in einem demokratischen Rechtsstaat (zumindest noch), in dem, wie es im GG so schön heißt, alle Macht vom Volke ausgeht, dessen Basis der mündige, selbstverantwortliche, zu eigenständigen Entscheidungen fähige Bürger ist!


Und Herr Lanz spricht hier 90% aller Bürger dieses Landes (s. auch oben) im Namen der Krankenkassen diese Fähigkeit ab, er hält damit die Mitglieder seiner Arbeitgeber für geistig minderbemittelt und unterstellt sie der „wohlwollenden“ Führung und dem Schutz der Krankenkassen, die anscheinend als einzige fähig sind Recht von Unrecht zu unterscheiden, die als einzige wissen was gut für ihre „Schutzbefohlenen“ ist, er sieht tatsächlich 90% der Bevölkerung als unmündige Kinder für die die Kassen die elterliche Sorge und Erziehung tragen!


Und das wagt er im Namen der Krankenkassen auch noch lauthals öffentlich zu verkünden! Auweia!

dpa