Sonntag, 27. März 2011

Und wieder WON, Neumann und die Pfeife!

WON 26.3.2011
Gesundheit
Autor: Philipp Neumann| 07:50
Krankenkassen werfen Ärzten Gewinnstreben vor
Die Chefin des Krankenkassenverbands Doris Pfeiffer fordert den Gesundheitsminister auf, überschüssiges Geld im Gesundheitsfonds zurückzugegeben.
Welt Online: Frau Pfeiffer, wie schlecht ist die medizinische Versorgung in Deutschland?
Doris Pfeiffer: Unsere medizinische Versorgung ist grundsätzlich gut, international sogar eine der besten.
Welt Online: Der Gesundheitsminister sagt, die Versorgung müsse besser werden und plant ein Gesetz – ist das nötig?
Pfeiffer: Wir haben zu viele Ärzte mit eigener Praxis, (1) es gibt zu viele Krankenhausbetten, und die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Krankenhäusern sollte besser sein. Es werden auch noch immer Medikamente und Verfahren eingeführt, deren Zusatznutzen nicht belegt ist. Es gibt viel zu tun.

dentix (1) Zunächst mal eine bloße Behauptung! Aber wichtig erscheint mir Ihre Formulierung „mit eigener Praxis“. Also könnte die Zahl der Ärzte ruhig gleich bleiben, wenn sie denn nicht in eigener Praxis praktizierten. Ah, da taucht mal wieder Ullas und Lauterbachs Vorhaben der Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen/Ärztehäuser auf. Und wenn man dann nicht vergißt, daß Propeller-Charly im Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG – Deutschlands größter privater Klinikkette – sitzt, denen (wie den anderen auch) ein Geschäftsmodell vorschwebt bei dem der Kranke via eigener bzw. aufgekaufter Praxen den eigenen Krankenhäusern zugewiesen wird, dann erahnt man was Fr. Pfeiffer eigentlich meint. (Auch wenn Sie wohl eher auf kasseneigene Praxen, sogenannte Ambulatorien, abzielt. Womit Sie wiederum zeigt, daß Sie keine Anung von der Geschichte des Gesundheitssystems hat, denn diese Kassenambulatorien gab es einmal. Sie wurden samt und sonders eingestellt weil sie wesentlich teurer waren als der niedergelassene Arzt in eigener Praxis!)

Welt Online: Bleiben wir bei den Ärzten. Der Gesundheitsminister sagt, es müsse noch mehr Ärzte geben. Irrt er da?
Pfeiffer: Fakt ist: Wir haben so viele Ärzte wie nie. Es gibt rund 45.000 niedergelassene Ärzte mehr als noch vor 20 Jahren.(2) Es gibt aber ein Verteilungsproblem. Daran wird sich in den nächsten Jahren wenig ändern. Ich versuche den Minister davon zu überzeugen, dass man die Unterversorgung, die er beklagt, nur beseitigen kann, wenn man die Überversorgung abbaut.

dentix (2) Was war vor 20 Jahren? Wir haben jetzt 2011, das war folglich 1991, korrekt? War da nicht was mit DDR, Honi, und Wiedervereinigung? GENAU! Geradezu genial wie Sie die Zunahme der Ärztezahl durch die Wiedervereinigung als generelle Zunahme der Ärzte rechnet!
Eine typisch Pfeiffersche Argumentation durch Unterschlagen von Fakten!


Welt Online: Und wie soll das gehen?
Pfeiffer: Bis jetzt kann jeder Arzt die Lizenz, mit Krankenkassen abzurechnen, am Ende seines Berufslebens verkaufen. Es wäre besser, wenn die Zulassung als Kassenarzt nur noch auf Lebenszeit vergeben würde. Sie würde automatisch erlöschen, wenn ein Arzt sich zur Ruhe setzt. Die Zulassung auf Zeit wäre ein wichtiger Schritt, um die zu hohe Zahl der Ärzte in den Städten zu senken.
Welt Online: Die Ärzte werden protestieren. So eine Zulassung ist bares Geld wert.
Pfeiffer: Es geht nicht darum, jemanden zu enteignen. Der Verkauf der Zulassung ist Teil der Lebensplanung vieler heute berufstätiger Ärzte. Der Übergang auf die nächste Ärztegeneration muss also langfristig gestaltet werden. Aber: Wir müssen verhindern, dass sich immer wieder neue Ärzte in überversorgten Gebieten niederlassen.

dentix Schlicht Quatsch! Die Kassenzulassung (NICHT Lizenz! Brrr!) kann nicht verkauft werden! Allerdings sehen die Zulassungsregeln vor, daß eine bestehende Praxis auch in „überversorgten“ Bereichen weitergeführt werden darf!
(Weswegen auch der Spruch von wegen „immer neuer Ärzte in überversorgten Gebieten“ völliger Humbug ist!)

Zulassung auf Lebenszeit!
[Hihi! Das würde also bedeuten die Zulassung endet erst mit dem Tod. Wäre folglich eine enorme Verlängerung, wie ich gleich zeige!]
Fr. Pfeiffer hat wiedereinmal keine Ahnung! Die Zulassung als Vertragsarzt endet per Gesetz mit dem 68 Lebensjahr! Dann wird sie entzogen! Der betroffene Arzt darf dann keine Kassenpatienten mehr behandeln!
Und wenn der Arzt sich vorher zur Ruhe setzt erlischt die Zulassung auch!

Ich könnte aus der Haut fahren was die hier für einen Unsinn zusammenredet!

Nicht die Zulassung an sich ist Geld wert, sondern die Möglichkeit eine etablierte Praxis mit einem vorhandenen Patientenstamm weiterzuführen. Bei einer gut laufenden Praxis ist dieser Goodwill (so heißt das tatsächlich) ein wesentlicher Teil des Praxisverkaufspreises, den sich der bisherige Praxisinhaber über Jahre hart erarbeitet hat!
Wenn die Kassen (bzw. eigentlich die Politik) diesen Goodwill beschneiden will, dann ist das ENTEIGNUNG, da kann DP reden was Sie will!
(Man stelle sich dieses mal beim Verkauf eines Handwerkbetriebes vor! Die Politik beschließt, daß beim Verkauf des Betriebes Malermeister Pummels, der Preis NUR die vorhandenen Gerätschaften, die Betriebsräume und Betriebsfahrzeuge berücksichtigen darf! Ein höherer Preis – der auch den Goodwill, also die aktuelle Geschäftslage, den Kundenstamm, die Modernität der Ausrüstung etc. berücksichtigt - wird verboten! Für Handwerker gilt nämlich das Gleiche. Auch da ist der Goodwill ein wesentlicher Bestandteil des Verkaufswertes [und der Alterssicherung des Inhabers] .)
Übrigens ist dies eigentlich gesetzlich im Gesundheitswesen schon so geregelt. (Bloß nicht praktikabel!) Auch hier glänzt DP wieder mit Ahnungslosigkeit!!!!


Welt Online: Bleibt die Unterversorgung auf dem Land. Die Gesundheitspolitiker der Koalition und die Bundesländer wollen für die Planung der medizinischen Versorgung kleinere Gebiete als bisher betrachten. Hilft das?
Pfeiffer: Wir müssen nachschauen, wie viele Hausärzte man in einem Landkreis braucht, wie viele Fachärzte und wie viele Spezialisten. Wir müssen die so genannten Planungsbezirke also je nach Arztgruppe betrachten. Die Planungsbezirke müssen nicht kleiner werden. Dass die Bundesländer bei der Planung mitreden wollen, halte ich nicht für hilfreich. Die Krankenhausplanung ist heute schon Aufgabe der Länder, und die Ergebnisse sind nicht überzeugend.

dentix Fällt eigentlich jemandem auf, daß hier immer von Planung, Planungsbezirken, medizinischer Versorgungsplanung etc. geredet wird!? Ja, ja, die Ähnlichkeit ist keineswegs zufällig! Da steckt sozialistischer Plangedanke ala DDR, UdSSR, Nord-Korea usw. dahinter! Ulla hat ja schon mal sowas beiläufig ausgesprochen, daß Sie (und da ist sich ihre Partei und die aus diesen gespeisten Vertreter der Kassen einig) gerne „Fünf“jahrespläne für Gesundheit aufstellen möchte!

Welt Online: Was kostet diese bessere Versorgung?
Pfeiffer: Wenn man meint, es gebe zu wenige Ärzte und man müsse ihre Zahl mit zusätzlichem Geld erhöhen, dann wird es teurer. Ich hoffe, dass der Gesundheitsminister sich das noch gut überlegt. Die Ärzte haben in den vergangenen Jahren genug zusätzliches Geld bekommen.

dentix Sagt wer? DP! Komisch nur, daß die Ärzte belegbar aussagen, daß dieses „Mehr“geld bei Ihnen nicht ankommt!

Welt Online: Haben Sie den Eindruck, der Minister macht eine Politik für Ärzte oder für Versicherte?
Pfeiffer: Er hat jedenfalls Dinge durchgesetzt, die man einem FDP-Minister nicht zugetraut hätte. Ich denke an das Arzneimittelgesetz, wonach jetzt Zusatznutzen von Medikamenten überprüft wird. Auf diesem Weg könnte er weitergehen. Ich wünsche mir, dass auch die Innovationen im Krankenhausbereich auf Zusatznutzen und Kosten überprüft werden. Außerdem sollte es im Krankenhausbereich mehr Wettbewerb geben. Krankenkassen sollten mit ausgewählten Kliniken besondere Verträge über die Behandlung ihrer Versicherten schließen können.

dentix Aha, mehr Wettbewerb durch Einzelverträge mit den Kassen! Ich weiß ja nicht wo und mit welchem Abschluß Frau Pfeife Volks- und Betriebswirtschaft studiert hat, aber Sie hat jedenfalls ein seltsames Verständnis von Wettbewerb!
Wettbewerb ist – ganz simpel formuliert - die Konkurrenz vieler Anbieter um viele Nachfrager.
Dem gegenüber stehen Formen wie Kartell (eine Gruppe sich abstimmender Anbieter gegenüber vielen Nachfragern [damit gibt’s beim Benzin immer Probleme mit dem Kartellamt!]), das Monopol (1 Anbieter gegenüber vielen Nachfragern) oder das was wir im sonstigen Wirtschaftsleben häufig finden, der Zusammenschluß von Anbietern gegenüber dem Zusammenschluß von Nachfragern; z.B. Arbeitgeberverbände vs. Gewerkschaften; => Tarifverträge.

Was Sie will, ist was ganz anderes, nämlich das Monopol, mindestens aber das Kartell !
Sie möchte nämlich ein Monopol/Kartell der kranken Kassen gegenüber dem einzelnen Krankenhaus/Arzt/Zahnarzt; das ist es was „ ..mit ausgewählten Kliniken besondere Verträge über die Behandlung ihrer Versicherten schließen..“ eigentlich heißt!

Ein Beispiel wie soetwas läuft hatten wir gerade in Bayern mit den Hausarztverträgen. Erst wird ein Vertrag mit einer Gruppe von Ärzten geschlossen, der sogar erhöhte Honorare beinhaltete, allerdings auch besondere Bedingungen! Doch dann wollen die Kassen auf einmal entweder mehr Leistung für's gleiche Geld oder sogar mehr Leistung für weniger Geld! Und in dem Moment wo sich die Ärzte dagegen wehrten wurden die Verträge gekündigt! (Und dies wurde auch noch gerichtlich für Rechtens erklärt; andersherum, Kündigung der Verträge durch die Ärzte, wäre NIEMALS für rechtlich korrekt erklärt worden! Soweit zu gleichem Recht und gleichlangen Spießen, bzw. Verträgen auf gleicher Augenhöhe im Gesundheitssystem!)

Im übertragenen Sinne möchte Pfeiffer die Arbeitgeberverbände beibehalten, bzw. noch stärken, im Gegenzug aber die Gewerkschaften zerschlagen!


Welt Online: Die Gesundheitspolitiker von CDU und CSU wollen durchsetzen, dass Versicherte nicht länger als vier Wochen auf einen Termin beim Facharzt warten müssen. Eine gute Idee?
Pfeiffer: So ein Rechtsanspruch klingt gut, aber man müsste ihn auch kontrollieren. Ich halte von solchen Kontrollen nichts. Es gibt Kassen, die für ihre Versicherten schnell Arzttermine organisieren, das ist der bessere Weg. Und die Ärzte müssen endlich begreifen, dass 90 Prozent der Menschen gesetzlich versichert sind. Ohne Kassenpatienten könnten die allermeisten Praxen nicht existieren.

dentix Ausgerechnet die kranken Kassen, die nicht in der Lage sind die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Mitgliederbestandsaktualisierungen durchzuführen, die es nicht schaffen schnell Heil- und Kostenpläne zu bearbeiten, bei denen Anträge auf Erstattung oder Genehmigung auch mal Wochen dauern, bis ein „Sachbearbeiter“ überhaupt einen Blick hineinwirft, die plötzlich – nach teilweise 2 -3 Jahren – bemerken, daß ein Versicherter seine Praxisgebühr nicht bezahlt hat, ausgerechnet die sollen nun Arzttermine organisieren?

Wie soll das funktionieren?
Spielen wir eine solche Szene doch mal durch:
V(ersicherter) [ruft bei der Kasse an]: „Ich brauche einen Termin für Behandlung A!“
S(achbearbeiter): „Okay, wann wäre es denn genehm? Ich hätte da noch einen frei am xx.yy, um z Uhr!“

Stop! Erstaunlich, der Sachbearbeiter hat ALLE Terminpläne ALLER möglichen Praxen vorliegen und braucht nur aussuchen!? Nicht sehr realistisch oder? Außer die Terminvergabe aller Praxen liefe in Zukunft online über zentrale Server! (Aber vielleicht ist das ja gerade eine der „tollen“ Funktionen die mittels eCard erreicht werden sollen! Bloß, dann kann der Versicherte selbst ins Netz gehen und Termine ausmachen, da braucht es die Kasse nicht!)

Also statt dessen:
S ruft nun eine Praxis nach der anderen an um für den Versicherten einen Termin zu finden.
P(raxis) 1: „Sorry, bis xx komplett voll!“
P 2: s. P 1, ebenso P 3, P 4, P 5, P 6.
P 7: „Ja, geht, am ab.cd um t0:30 Uhr!“
Weil er ein vorsichtiger und gewissenhafter Mensch ist, ruft S auch noch die Praxen 8, 9, und 10 an und bekommt bei 8 einen Termin ef.gh um u0:00 Uhr, bei 9 Antwort s. P 1 und bei 10 wäre Zeit am ij.kl um 0d:15 Uhr.
Erfreut ruft S nun den Versicherten an um ihm die möglichen Termine mitzuteilen.
V: „Am ab.cd hab' ich überhaupt keine Zeit, da hat meine Frau Geburtstag. - Am ef.gh ginge es, aber nicht um u0:00 Uhr, sondern erst ab x0:45 Uhr! Welche Praxis war das noch mit dem Termin am ij.kl P 10? Was, das ist viel zu weit weg! Das geht garnicht!“
Entnervt greift S wieder zum Hörer, ruft nochmal die gleichen Praxen und zusätzliche an um etwas „Druck“ zu machen und hat mehrfach den Arzt selbst am Telefon der/die ihm – unter anderem ;) - erklären:
„Natürlich kann der Patient einen Termin außerhalb der Öfnungszeiten bekommen, aber wer bezahlt dann die Überstunden meiner Mitarbeiter? Die Kasse?“,
„Werter Herr, auch ich habe eine Familie! Auch ich habe Kinder die mich wenigstens einmal die Woche sehen wollen! Auch ich brauche irgendwann mal eine durchgehende Erholungszeit, wie sie abhängig Beschäftigten gesetzlich zusteht! Ich arbeite, den Papierkram eingerechnet, jetzt schon 55-60 Stunden die Woche, wieviel arbeiten Sie, 37 oder 38 Stunden?“,
„Ich habe mein RLV-Kontingent an Patienten voll. Erwarten Sie tatsächlich, daß ich darüber hinaus Patienten behandle für deren Behandlung ich finanziell bestraft werde?“ etc. pp.

S hat jetzt also – für EINEN Versicherten - mindestens 20 Telefonate geführt [später stellt sich heraus, das der Versicherte den Termin den S dann doch für ihn fand, einfach platzen ließ – ohne abzusagen nicht hin ging!] und dafür, wenn wir pro Telefonat nur mal 2 Minuten annehmen, mindestens 40 Minuten Arbeitszeit aufgewendet. Es bleibt aber sicher nicht nur bei einem Versicherten der einen Termin haben will, sondern es wird sein Tag davon ausgefüllt sein. Zu anderen Tätigkeiten kommt er folglich nicht! Dann wäre das ein tolles Arbeitsplatzbeschaffungsprogramm für die Kassen, bloß wer bezahlt das? Letztlich die Versicherten mit ihren Beiträgen und Zusatzbeiträgen!
Müssten also Sanktionen her um die Ärzte zu zwingen Termine innerhalb von 4 Wochen zu vergeben.
Doch welche könnten das sein?

Honorarabzug?
Dann werden die Ärzte zu recht endgültig die Schnauze voll haben. Man stelle sich vor, da gibt es ein Budget (RLV) für dessen Überschreiten der Arzt mit Honorarabzug bestraft wird und nun zwingt man ihn genau dieses Budget zu überschreiten und droht ihm wenn er es nicht tut mit Honorarabzug!!!!!! Ob das grundgesetzlich zulässig wäre ist wohl nicht nur fraglich! Ganz ab von den rechtlichen Fragen bezüglich Berufsfreiheit, Eigentumsrecht und Arbeitsrecht (Mitarbeiter!)!

Zulassungsentzug?
Ab wann? Nachdem er 1mal, 2mal oder wievielten Mal keinen Termin frei hatte? Und wenn er beweisen kann, daß tatsächlich der Terminplaner komplett voll war? Gilt das auch wenn er Fortbildungen angesetzt hatte (es gibt schließlich eine Zwangsfortbildungpflicht mit Mindestpunktesoll), darf er noch Urlaub machen – oder will man einem Unternehmer in seinem Betrieb vorschreiben wann und wieviel Urlaub er machen darf?

Will man ihm verbieten Versicherte dieser Kasse (für die es keinen Termin gab) zu behandeln?
Das geht schlicht rechtlich nicht! Denn noch gibt es die freie Arztwahl des Patienten, auch wenn die Kassen kräftig daran arbeiten (siehe eben die Einzelverträge; die wir auch schon mal hatten!) dieses Recht abzuschaffen. Was hätte das für Konsequenzen! Da könnte dann die Kasse dem Versicherten vorschreiben zu welchem Arzt er gehen darf!?
Welch mechanistisches, ja sozialistisches, obrigkeitsstaatliches Denken verbirgt sich dahinter!
Man merkt daß die „Experten“ in Politik und Kassen keine Ärzte sind, denn dann wüßten sie, daß Heilung immer auch sehr viel mit Vertrauen, mit Psyche (Seele) und Emotion zu tun hat.
Diese „Experten“ betrachten den Menschen als Werkstück, als Maschine, und den Arzt als Mechaniker, der lediglich Öl nachfüllen, Teile wechseln oder Schrauben nachziehen muß, um den Menschen wieder zum Funktionieren zu bringen!


Welt Online: Die CDU fordert Zweibettzimmer für Kassenpatienten. Ist das sinnvoll?
Pfeiffer: Entscheidend ist, dass Patienten im Krankenhaus eine Behandlung nach dem neuesten medizinischen Stand bekommen.(3) Wenn sie dabei im Zweibettzimmer liegen, ist das schön, aber es muss nicht sein. Um mehr Zweibettzimmer zu bekommen, sollte die Bundesregierung die Länder ermahnen, mehr Investitionen dafür zur Verfügung zu stellen.

dentix (3) Ich zitiere das Sozialgesetzbuch 5:
§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag

Tja, Frau Pfeiffer, da steht aber nichts von „... Behandlung nach dem neuesten medizinischen Stand...“, sondern lediglich : ausreichend (Schulnote 4), zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig! (Häufig WANZ (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) abgekürzt!)
Als Chefin des Krankenkassenverbandes sollten Sie das eigentlich wisssen!
Oder wissen Sie das, und erzählen trotzdem das Märchen vom Anspruch des gesetzlich Versicherten auf bestmögliche Versorgung!? Wieder einmal das alte Lied. Politik und Kassen erzählen vollmundig von bester medizinischer Versorgung die den Versicherten zustünde und dreschen dann auf die „Leistungserbringer“ ein, die sich ans Gesetz halten und eben „nur“ WANZ leisten (dürfen!).
Ich nenne das eine bewußte Lüge!


Welt Online: Die Koalition will Zahnärzten mehr Honorar zugestehen. Was kostet das?
Pfeiffer: Wenn Honorarbudgets gelockert werden, steigen die Ausgaben. Das belastet die Kassen und am Ende die Versicherten über Zusatzbeiträge. Es kann nicht mehr Geld geben, wenn die Versorgung nicht besser wird. Eine bessere zahnmedizinische Versorgung kann ich im Moment nicht erkennen.

dentix Soll ich noch einmal SGB V § 12 zitieren? Die zahnmedizinische Versorgung ist genauso an WANZ gebunden wie die allgemeinärztliche!
Ich finde es immer wieder verblüffend, regelmäßig fordern Gewerkschaften mindestens Lohnausgleich für gestiegene Lebenshaltungskosten, ohne das die Arbeitgeber dafür mehr Leistung bekämen! Wenn man aber Ärzten und Zahnärzten das Gleiche zugestehen will, bzw. diese das fordern, dann werden plötzlich zusätzliche Leistungen, sprich Mehrarbeit, gefordert!
Die GKV Honorare für Zahnersatz liegen – nach diversen Senkungen (2000 um 5%, 2004 um 20%!, die davor lasse ich mal weg) - derzeit unter dem Stand von 1977! (Ob Frau Pfeiffer wohl bereit wäre ihre derzeitige „Arbeit „ auch zum Gehalt von vor 1977 zu tun? Oder diverse MdBs zu den Diäten von vor 34 Jahren?)
[Die „hohen“ Kosten für Zahnersatz liegen nicht an den zahnärztlichen Honoraren, sondern an den Material- und Laborkosten, von denen der Zahnarzt nichts hat. Wobei ich den Laboren dieses Geld redlich gönne, denn die haben – wie jeder Handwerker sonst – genauso mit steigenden Löhnen, Kosten und dem Wettbewerb (inzwischen sogar – häufig ausgerechnet unterstützt von den kranken Kassen – mit ausländischen Billiganbietern, z.B. aus China und der Türkei) zu kämpfen.]
Verschiedene Gerichtsurteile haben klar und deutlich bestimmt, daß bei Rechnungen z.B. von Werkstätten, neben den Lohnkosten auch das verwendete Material einzeln aufgeführt werden muß, für jede Schraube, für jede Mutter etc.
Anders beim Arzt/Zahnarzt! Da wird per Gebührenordnung festgeschrieben, daß die Materialkosten in der Leistungsposition beinhaltet sind! (Es gibt wenige Ausnahmen und selbst für die hat es in letzter Zeit Einschränkungen via Urteil gegeben!)
Als Beispiel mal eine „einfache“ Füllung. Injektion! Anästhetikum? Im Preis mit drin! Füllungsmaterial? Im Preis mit drin! Matrize? Im Preis mit drin!
In Laufe der Zeit sind die Kosten für diese Materialien gestiegen, die Punktwerte für diese Leistung aber nicht, oder kaum, oder sogar per Gesetz drastisch gesenkt! Das Ergebnis ist, daß der Zahnarzt immer mehr Geld für das Material ausgeben muß, und vom Honorar immer weniger für ihn/die Praxis übrigbleibt!
(Die letzte Mwst-Erhöhung war in der Beziehung ein echtes Trauerspiel! Für viele der Materialien in einer Zahnarztpraxis gilt die „normale“ Mwst. Die Erhöhung führte zu höheren Kosten, die, da die Punktwerte dem nicht angepaßt wurden, voll zu Lasten der Praxis gingen! Jeder „normale“ Betrieb, ob Handwerker oder Supermarkt gab die Erhöhung an die Kunden weiter!)

Ob der obigen Äußerungen von Frau Pfeife sollte man lieber überlegen ob es nicht sinnvoll wäre auch ihre Entlohnung an ihre Leistung zu koppeln! (Ach ne, geht nicht, dann müßte Sie wenn man Obiges betrachtet ja noch Geld mitbringen!)


Welt Online: Auch die Gebührenordnung für Zahnärzte soll verändert werden. Für Kassenpatienten bedeutet das, dass sie mehr aus eigener Tasche dazuzahlen müssen. Ist das in Ordnung?
Pfeiffer: Wir untersuchen gerade, wie es sich ausgewirkt hat, dass die Kassen seit einigen Jahren nur noch einen festen Zuschuss zur Zahnbehandlung geben dürfen und die Versicherten den Rest selbst zahlen müssen. Unser erster Eindruck ist, dass die Versicherten immer mehr Geld direkt an ihre Zahnärzte zahlen.

dentix Die Festzuschüsse wurden 2004 (!) eingeführt, und die Kassen untersuchen jetzt (2011) wie sich das ausgewirkt hat? Guten Morgen, ihr Schlafmützen!
Ich weise noch einmal auf SGB V §12 Abs. 2 hin:
„Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag“
Wehalb wurden die Festzuschüsse eingeführt?
Einmal empfand man es als ungerecht, daß derjenige, der es sich leisten konnte, bei der Wahl einer höherwertigen Versorgung von der Kasse einen höheren Zuschuß (da prozentual geregelt) bekam. Schließlich handelt es sich um ein „solidarisches“ System, bei dem derjenige dem es besser geht mehr zahlt um diejenigen, denen es nicht so gut geht, zu unterstützen.
Die prozentuale Bezuschußung führte aber dazu, daß der Besserverdienende mehr Geld bekam und dieses der Versorgung der „Ärmeren“ entzogen wurde. Letztlich also sogar die komplette Umkehrung des Solidarprinzips, denn plötzlich zahlte der „Ärmere“ für die Versorgung des Bessererdienenden!

Zum Zweiten wollten die Kassen sparen! Das ging aber bei prozentualer Bezuschußung nicht, s.o. Also kam man auf die Idee eines Festzuschußsystems (was Seehofer schon versucht hatte, aber kläglich am Widerstand der Kassen und der SPD scheiterte) bei dem für festgelegte Befunde „Kassenversorgungen“ definiert wurden, für die es – für alle gleich – feste Beträge gab.
Damit erledigte man das Ungerechtigkeitsproblem und sparte, da es jetzt völlig gleichgültig war welche Versorgung der Versicherte wählte, es gab nur den Festbetrag!

(Vorher war es auch häufig so, daß jemand der mehr als die Kassenleistung wählte, komplett den Anspruch auf Zuschuß verlor, was ja auch ungerecht war, da er ja wie jeder andere seine Beiträge gezahlt und damit Anspruch auf Zuschuß erworben hatte!)

Alles was über die „Kassenleistung“ hinausging wurde nun nach GOZ abgerechnet!
(Zu der komme ich gleich noch!)

Wenn Frau Pfeiffers Eindruck nicht täuscht, dann heißt das zunächst doch nur, daß die Versicherten vielfach eine höherwertige Versorgung als die „Kassenleistung“ wählen!
Und was ist daran schlimm? Es ist schließlich sein Geld, seine Entscheidung, wie ansonsten in der Wirtschaft auch! Es ist die Entscheidung des mündigen Bürgers ob er sich einen Polo oder einen Porsche leistet, ob er auf Mallorca oder in Norwegen, USA, oder sonstwo Urlaub macht, ob er zu Aldi geht oder zu Feinkost Käfer!
Wenn man sich das vergegenwärtigt merkt man worum es Frau Pfeiffer und Politik und Kassen eigentlich geht! Sie sind der Meinung der Bürger wäre eben nicht mündig (zumindest nicht wenn es um seinen Körper, seine Gesundheit geht!), sondern bedarf der (wohlmeinenden) Führung und Aufsicht der Kassen. Ebenso halten sie alle Ärzte für Beutelschneider, Abzocker, Betrüger, kurz Verbrecher!
Kommt einem dieses Welt- und Menschenbild bekannt vor, 20 Jahre nach dem Untergang eines Systems, daß genauso dachte?

Nun zur GOZ! (Ich wiederhole mich, aber anscheinend ist es entweder in die Köpfe der „Verantwortlichen“ nicht hineinzubekommen – sie erweisen sich also als PISA-geschädigt lernresistent – oder sie haben andere Gründe, was ich stark vermute!)
Die GOZ wurde 1988 (!) in Kraft gesetzt, als Nachfolgegebührenordnung der BUGO.
Aus dem damals üblichen Preis für zahnärztliche Behandlung – bei festgelegtem Punktwert von 11 Pfg, (5,62 Cent) – ergab sich der GOZ-Faktor 2,3! Faktor 2,3 der GOZ entsprach also dem damals (1988) üblichen Preis!
Nun hatte der Verordnungsgeber selbst in die GOZ hineingeschrieben, daß er den Punktwert der wirtschaftlichen Entwicklung anpassen würde!
Nun raten Sie mal wie häufig er das in den 23 Jahren seit Inkraftsetzung tat?

Keinmal! Richtig! 0 Mal! Nicht ein einziges Mal!
Der Punktwert der GOZ beträgt damals wie heute 5,62 Cent (11Pfg.)!

Was heißt, daß der Faktor 2,3 der Preis von vor 23 Jahren ist!

Seit 23 Jahren hat es also der Verordnungsgeber unterlassen die GOZ der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen! Seit 23 Jahren wurde den Zahnärzten in der GOZ jeglicher Ausgleich für Kostensteigerungen verweigert! (Wie würde ver.di wohl auf sowas reagieren?)

Das war sogar dem BVerfG zuviel! Es erkannte zwar keine Grundrechtsverletzung bei einer entsprechenden Klage, gab den Zahnärzten aber den Hinweis zum Ausgleich für die Unterlassung des Verordnungsgebers die Faktoren der GOZ dementsprechend zu nutzen!
Das muß man mal auf sich wirken lassen!
Die Faktoren dienen nach GOZ der Anpassung an den individuellen Schwierigkeitsgrad einer Behandlung. Und nun gibt das BVerfG – dem die GOZ geläufig sein dürfte – den Zahnärzten den Rat – entgegen den Bestimmungen der GOZ - die Faktoren zum Ausgleich für die Unterlassung der Politik zu nutzen!
Eine heftigere Ohrfeige kann es kaum noch geben! (Bloß haben die Politik, die Kassen und Frau Pfeiffer das anscheinend nicht mitgekriegt!)
So ganz falsch liegen die BVerf-Richter nicht, man kann – und tut es auch – argumentieren, daß der Faktor 2,3 für einen mittleren Schwierigkeitsgrad bei mittlerem Zeitaufwand unter den Kostenverhältnissen von 1988 galt! Da aber seit 1988 die Kosten drastisch gestiegen sind, muß bei gleichem Zeitaufwand und unverändertem Punktwert, der Faktor steigen! Eine Füllung, eine Krone kann man nicht in beliebig kürzerer Zeit machen, dann muß eben der Faktor steigen! Die Bundeszahnärztekammer (nicht die KZBV!) hat mal ausgerechnet, daß dann der Faktor im Schnitt bei 3,3 liegen müßte, nur um die Kostensteigerungen der letzten 23 Jahre auszugleichen!
Rund 80% aller GOZ-Leistungen werden aber immer noch mit dem Faktor 2,3 abgerechnet! Womit die Zahnärzte wohl ihren Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen – speziell bei Beihilfberechtigten – geleistet haben!


Welt Online: Wie viel Geld ist das?
Pfeiffer: Das sind große Summen. Die genauen Beträge sind schwer herauszufinden, weil die Krankenkassen darüber kaum Daten haben. Dass die Zahnärzte gegen diese Praxis nicht protestieren, zeigt, dass sie wohl zufrieden mit der Entwicklung sind.

dentix Nochmal, Frau Vollpfeife! Diese Daten gehen die Kassen auch garnichts an! Die Kassen haben mit dem Festzuschuß (siehe nochmals SGB V §12 Abs. 2) ihrer Leitungspflicht Genüge getan! Was der Versicherte darüberhinaus wählt, wofür er sein Geld ausgibt, ist seine Sache!
Das Prinzip des mündigen, selbstverantwortlichen Bürgers will Sie anscheinend absolut nicht begreifen!


Welt Online: Ist das ein Trend, dass Versicherte immer mehr selbst zahlen? Es gibt ja auch die „individuellen Gesundheitsleistungen“, genannt IGeL.
Pfeiffer: Die Ärzte bieten individuelle Gesundheitsleistungen an, weil sie offenbar meinen, dass sie nicht genug verdienen. Dahinter stehen klare ökonomische Motive. Wenn diese Leistungen medizinisch notwendig wären, würden sie von den Kassen bezahlt.(4) Patienten sollten genau nachfragen, was ihnen da verkauft wird. Bei diesen IGeL-Verkaufsgesprächen in der Arztpraxis muss ich immer an Haustürgeschäfte durch Staubsaugervertreter denken. Da werden auch viele Leute leicht überrumpelt oder verunsichert und kaufen etwas, was sie eigentlich nicht brauchen.(5)

dentix (4) Auweia! Der Frau ist echt nicht mehr zu helfen!
1. Wie lautet SGB V, $12 Abs.1 nochmal:

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Es gibt medizinische Leistungen die sind nicht nötig, aber sinnvoll, und welche die sind nötig, aber unwirtschaftlich, die bezahlen die Kassen eben nicht!
(Wobei selbst bei der Bezahlung des Notwendigen Zweifel angebracht sind! Ein Beispiel aus der Zahnmedizin. Seit 2004 bezahlen die Kassen die Entfernung von Zahnstein nur noch einmal im Jahr! (Das haben die Kassen, nicht die Zahnärzte, durchgesetzt!) Die mehrmalige Entfernung von Zahnstein ist aber als Parodontalprophylaxe (und 2004 wurde Zahnerhaltung gesetzlich weit in den Vordergrund gestellt) notwendig! Trotzdem bezahlen die Kassen es nur einmal jährlich! [Wobei sich hier eigentlich auch die Frage stellt inwieweit die Kassen hier das Gesetz brechen?])

2. Eine Praxis ist prinzipiell genauso ein Unternehmen wie jeder Handwerksbetrieb, jedes Industrieunternehmen! Und diese betreiben die Inhaber auch nicht aus Lust und Laune, sondern um Geld zu verdienen, das ist sogar der Grundzweck eines Unternehmens! Wer was anderes behauptet hat Wirtschaft nicht verstanden oder ist Linksutopist!
Aber ausgerechnet bei ärztlichen Praxen darf das nicht sein? Ein Arzt soll, was, unentgeltlich arbeiten, für Gotteslohn, möglichst noch Geld mitbringen?

Liebe Frau Pfeiffer, gehen Sie doch bitte mit gutem Beispiel voran! Verzichten Sie auf Ihr Gehalt, arbeiten Sie für Nullouvert, und übernehmen doch bitte wenigstens einen kleinen Teil der enormen Schulden ihres Arbeitgebers!


(5) Hier der klare Beleg für ihr Welt- und Menschenbild, wie ich es ja zuvor schon erwähnte! Sie hält den Bürger und Versicherten für unmündig, für unfähig selbst zu entscheiden was gut und nützlich für ihn ist! Er bedarf aus ihrer Sicht der Aufsicht, Führung und Lenkung der es besserwissenden Kassen!
Warum nur fordert Sie keine staatliche Aufsicht beim Autokauf, beim Friseur, beim Abschluß von Versicherungen (kranke Kassen eingeschlossen), bei der Wahl des Ehepartners, oder gar bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine?
Hier kann ich nur noch Prof. Crey aus der Feuerzangenbowle zitieren: „Bäh, was für 'ne fiese Charakter!“


Welt Online: Der Gesundheitsfonds hat 2010 eine Milliarde Euro mehr eingenommen, als nötig war. Müsste der Gesundheitsminister das Geld nicht an die Krankenkassen weiterleiten? Einige müssen Zusatzbeiträge nehmen.
Pfeiffer: Der Fonds ist keine Sparkasse! Das Geld, das nicht für die gesetzlich vorgeschriebene Reserve benötigt wird, muss im Zuge der Finanzplanung 2012 wieder den Beitragszahlern zugute kommen. Ich erwarte, dass die eine Milliarde Euro dann entweder direkt den Kassen zur Vermeidung von Zusatzbeiträgen zur Verfügung gestellt oder für Beitragssenkungen verwendet wird. Auf keinen Fall darf die Milliarde für den Sozialausgleich bei den Zusatzbeiträgen verwendet werden, dafür ist Steuergeld aus dem Bundeshaushalt da.
Welt Online: Die Regierung plant ein Patientenrechtegesetz. Ihre Bewertung?
Pfeiffer: Dass die Patienten mehr Informationsrechte bekommen sollen, ist gut. Dass Krankenkassen bei Behandlungsfehlern medizinische Gutachten erstellen sollen, ist auch hilfreich. Besser wäre es, wenn die Kassen die Interessen von Patienten direkt vertreten könnten. Die Kassen brauchen mehr Handlungsmöglichkeiten, um vor Gericht oder in Schiedsverfahren bei den Ärztekammern für ihre Versicherten tätig werden zu können. (6)

dentix (6) Aha, schon wieder diese Unmündigkeitsideologie und Bevormundungsutopien! Ich denke weitere Ausführungen erübrigen sich! Es ist, fast, alles gesagt! Man lese dazu auch meinen Eintrag vom Feb. 2009: "Neue Kassenwelt"!

Nur eines noch! Autor dieses Artikels ist Philipp Neumann, der mir schon des öfteren mit Propaganda dieser Art unangenehm aufgefallen ist. Wenn das unser „Qualitätsjournalismus“ ist, dann Gnade uns Gott! Da fragt sich wirklich ob die DDR und ihr Regime untergegangen ist, oder ob eigentlich doch eher ein Anschluß der Bundesrepublik an die DDR stattgefunden hat!?
Die Methodik der Volksverdummung und Propaganda und der Wunsch dem Bürger zu diktieren wie er zu leben, was er zu denken, wie zu handeln hat, ist jedenfalls derselbe!