Mittwoch, 3. November 2010

Und es geht weiter!

Jetzt die NW (Neue Westfälische)!
1. hoffe ich, daß die im Artikel erwähnten Mitarbeiterinnen die Erlaubnis ihrer Arbeitgeber hatten als sie diese Auskünfte gaben, ansonsten - wenn sich herausstellt wer das war - könnte das die fristlose Kündigung bedeuten! Es handelt sich hier um Praxis-/Geschäftsinterna! Der Bruch der Verschwiegenheitspflicht ist sogar strafrechtlich relevant!
2. Zeigt leider auch Herr Tittler eine ordentliche Portion Unwissen.
Dabei handele es sich in erster Linie um so genannte konservierende Leistungen, wie Füllungen, Extraktionen oder Wurzelbehandlungen.

Füllungen und Wurzelbehandlungen gehören unumstritten zu konservierenden Leistungen, Extraktionen jedoch sind chirurgische Leistungen!

Die meisten von uns kennen das Problem: Am Ende des Geldes ist noch viel zuviel Monat übrig!
Jetzt mal beispielhaft angenommen, das Geld (Gehalt, Lohn, Konto) ist alle! Man geht aber trotzdem frohen Mutes in den nächsten Supermarkt, packt sich den Einkaufswagen voll und geht zur Kasse (mit leerem Portemonaie!)! Glaubt jemand tatsächlich die Kassiererin/derInhaber ließe einen so einfach davonschlendern, OHNE zu bezahlen!?
Wohl kaum, und den Meisten ist das wohl auch einsichtig!
Aber im Gesundheitssystem ist genau dies der Fall!
Im übertragenen Sinne: Die kranke Kasse latscht mit einem bestimmten Betrag in der Tasche in den Supermarkt, packt den Wagen voll und geht zur Kasse! Dort stellt sich heraus, das Geld reicht nicht für alle eingepackten Waren!!!!!
In der Realität eines Supermarktes müßte die kranke Kasse alle Waren die den im Geldbeutel vorhandenen Betrag übersteigen zurücklassen!
Im Gesundheitswesen sagt die Kasse aber: Nix, da! Für das Geld das ich habe mußt Du (lieber Arzt/Zahnarzt) mir alles was ich im Wagen habe mitgeben. Mit der Summe ist ALLES was ich einpacke bezahlt!
Ein Supermarktbesitzer würde einen solchen Kunden einfach rauswerfen! (Oder die Polizei rufen,evtl. sogar wegen versuchten Betruges anzeigen!)
Im deutschen Gesundheitssystem aber, bekäme der Kunde auch noch recht, und der Supermarktbesitzer würde gesetzlich und gerichtlich gezwungen tatsächlich alle Waren rauszurücken!

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