Montag, 19. September 2011

Gleiche Arbeit! Gleicher Lohn?

Punktwerte in BEMA und GOZ

So manches Mal hört man, daß Zahnärzte (oder auch Ärzte) mit dem Faktor z.B. 2,3 der GOZ (der GOÄ) das 2,3 fache der Kassenleistung erhielten!
Das ist falsch, wie ich schon mehrfach ausgeführt habe!

Was die meisten Versicherten nicht wissen, nicht nur gibt es in der BEMA, also der Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte, unterschiedliche Punktwerte zwischen verschiedenen Kassengruppen/Kostenträgern, sondern auch innerhalb der BEMA zwischen konservierend/chirurgischen, kieferorthopädischen, prothetischen (Zahnersatz) Leistungen.

Derzeit aktuell: (Stand 27.4.2011) Link zum pdf-Dokument
Primärkassen (Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen,
Innungskrankenkassen, BIG Gesundheit, Landw. Krankenkassen und Knappschaft)
für Kons./Chir. (KCH), Kieferbruch (KB) und Parodontologie (PAR): € 0,8699
für Individualprophylaxe (IP) und Früherkennungsuntersuchungen (FU): € 0,8760
für Zahnersatz (ZE): € 0,7620
pro Punkt.

Ersatzkassen (vdek (DAK, KKH-Allianz, HEK, hkk), Barmer GEK, TK)
für Kons./Chir. (KCH), Kieferbruch (KB) und Parodontologie (PAR): € 0,9385 (außer TK € 0,9318)
für Individualprophylaxe (IP) und Früherkennungsuntersuchungen (FU): € 0,9156
für Zahnersatz (ZE): € 0,7620
pro Punkt.

Der Punktwert für Zahnersatz gilt bundesweit für alle Kassen, außer für Kostenträger wie Bundeswehr, Bundespolizei und Zivildienst!

Interessant ist auch, daß der Zahnarzt nicht immer für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld (abhängig von der Kasse) erhält, sondern nach dem Punktwert z.B. für KCH, ein andermal nach dem für ZE bezahlt wird!

Ein Beispiel:

Einfache Injektion (Spritze): BEMA-Position 40, Kürzel I, Punktzahl 8
Gebe ich die Injektion zur Betäubung für eine Füllung, gibt es dafür von den

Primärkassen: 8 Punkte mal Punktwert KCH (8 mal 0,8699 €) = 6,9592 €
Ersatzkassen: 8 Punkte mal Punktwert KCH (8 mal 0,9385 €) = 7,508 €

(Die Honorarunterschiede zwischen Primär- und Ersatzkassen sind historisch bedingt. Urprünglich waren die Primärkassen die Kassen für Arbeiter und die Ersatzkassen die für die (besser verdienenden) Angestellten, wodurch die Ersatzkassen eine bessere Versorgung erwarteten und dementsprechend etwas mehr zahlten.)

Gebe ich die gleiche Injektion aber zum Beschleifen eines Zahnes (z.B. wegen der Anfertigung einer Krone),
erhalte ich von beiden Kassengruppen 8 mal Punktwert ZE (8 mal 0,7620 €) = 6,096 €, also wesentlich weniger, obwohl es sich um die gleiche Arbeit handelt!

Zum Vergleich die GOZ:
Injektion, GOZ-Position 009, Punktzahl 60, Punktwert 0,0562 € (5,62 Cent)
bei Faktor 1: 60 mal 0,0562 € = 3,372 €
bei Faktor 2,3: 60 mal ,0562 € mal 2,3 = 7,7556 €
also nur rund 25 Cent mehr als bei den Ersatzkassen, und unabhängig ob für KCH oder ZE!

Dabei sollte man nicht vergessen, daß die 7,7556 € beim Faktor 2,3 der GOZ den Preis von 1988 darstellen (wie ich ja schon mehrfach ausführte)!
Was bedeutet, daß die gesetzlichen Kassen sogar noch das Honorar von vor 23 Jahren unterbieten, im Falle ZE sogar um gute 21%!

Wie war/ist noch mal der Slogan von Gewerkschaften, Parteien und neuerdings auch den ganzen Gendergruppen?
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“

Das obige ist jedenfalls ein gelungenes Beispiel für die NICHTeinhaltung dieser Forderung, ausgerechnet von jener Partei (tja, die SPD!) die sich diesen Slogan sonst so gerne umhängt!

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