Dienstag, 24. Februar 2009

GOZ alt / GOZ neu

Aus aktuellem Anlaß muss ich etwas zur GOZ (GebührenOrdnung für Zahnärzte) ausführen.

Die GOZ ist die Gebührenordnung für Privatversicherte, bzw. wenn gesetzlich Versicherte Leistungen möchten, die über die WANZ-Leistungen (Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig, Zweckmäßig) der kranken Kassen hinausgehen.
Die GOZ wurde 1988 von der Bundesregierung zusammen mit dem Bundesrat geschaffen und gilt seit dem unverändert!
Dazu muss man wissen:
Ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen werden in den Gebührenordnungen keine Preise in € und Cent zugeordnet, sondern Punkte.
Jede Leistung hat eine feste Punktzahl.
Das Honorar (der Lohn) für eine erbrachte Leistung errechnet sich aus
Punktzahl der Leistung mal dem Punktwert (in Cent [mit 5 (!) Stellen hinter dem Komma]).
Der Punktwert der GOZ wurde 1988 mit 11 Pfennig (entspricht heute 5,62421 Cent) pro Punkt festgesetzt und seit dem (das sind 21 Jahre!!!!!) NICHT verändert.
Zusätzlich gibt es noch den Steigerungsfaktor, der es – nach Vorgabe der GOZ – erlauben soll, das Honorar der Schwierigkeit anzupassen. Erlaubt ist ein Faktor zwischen 1 und 3,5 (ab 2,5 mit zusätzlicher Begründung). Über 3,5 geht nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Patienten.
Aus den 1988 üblichen Preisen für zahnärztliche Privatleistungen errechnete sich für die GOZ ein durchschnittlicher Steigerungsfaktor von 2,3 (bei eben dem Punktwert von 11 Pfennig).
Der, noch heute meistens verwendete, Steigerungsfaktor 2,3 , entspricht also genau den Preisen von 1988 – von vor 21 Jahren!
Viele Patienten verstehen das leider nicht, und glauben mit einem Faktor von 2,3 hätte ihr Zahnarzt hoch abgerechnet.
Noch einmal zur Klarstellung:
Eine GOZ-Position mit dem Faktor 2,3 berechnet, ist der Preis von 1988!
Ein Beispiel:
1988
GOZ Position 205 (einflächige Füllung) 150 Punkte x 2,3
150 x 11 Pfennig x 2,3
= 37,95 DM (= 19,40 €) *
2009
GOZ Position 205 (einflächige Füllung) 150 Punkte x 2,3
150 x 5,62421 Cent x 2,3
= 19,40 € (= 37,95 DM) *
* inklusive Materialkosten!

(Würden Sie für das Gehalt von vor 21 Jahren die Arbeit von heute leisten?)

Sogar Ulla Schmidt hat eingesehen (was an sich schon erstaunlich ist!) daß die Zahnmedizin seit 1988 große Fortschritte gemacht hat und daher die GOZ 1988 nicht mehr die modernen Möglichkeiten in unserem Fach darstellt. Sie hat deshalb eine neue, moderne GOZ angekündigt und das BMG hat wirtschaftliche Berechnungen angestellt (deren Ergebnis den Erhebungen der Zahnärzte erstaunlich nahe kommt!) und einen Referentenentwurf veröffentlicht.

Doch nun kommt der Hammer!
Statt eine seit 21 Jahren überfällige Anpassung der Honorierung an gestiegene Praxis- und Materialkosten ( rd. 53%) vorzunehmen will Sie die Preise für zahnärztliche Leistungen noch unter den Stand von 1988 senken – teilweise um über 72%!!!!!
(Wobei das BMG die eigenen Berechnungen vollständig ignoriert!)
Damit würde Sie die Entlohnung für private zahnärztliche Leistungen noch unter das Niveau der gesetzlichen kranken Kassen drücken (die auch schon kaum noch kostendeckend sind!).

Dagegen laufen die Zahnärzte Sturm! Mit Recht!

(Allerdings paßt es natürlich genau in Ullas eigentliches Konzept, nämlich alle in eine sozialistische Einheitskasse zu zwingen!)

Und auch die Allgemeinmediziner haben sich dem Protest angeschlossen, weil sie berechtigterweise fürchten, daß die Novellierung der GOZ nur der Testballon für eine gleichartige - und gleichgeartete - „Modernisierung“ der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist.

Ein Wikipedia-Artikel zur GOZ
(Bis auf die Ausführungen zu den zahnärztlichen Gewinnen ist dieser Artikel sehr gut!)

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