Mittwoch, 11. April 2012

Noch mal zum Thema Prüfung der Zahnarztrechnung

Aus dem aktuellen Newsletter vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte:


Unhaltbare Forderungen des GKV-Spitzenverbands


FVDZ erteilt GKV-Forderungen nach Kontrolle privater zahnärztlicher Leistungen klare Absage

Berlin (10. April 2012). Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) weist die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, zukünftig auch private zahnärztliche Leistungen kontrollieren zu wollen, entschieden zurück. „Es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, Behandlungen zu überprüfen, die sie überhaupt nicht bezahlen“, erklärt der stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende

Dr. Reiner Zajitschek am 10. April in Berlin.

Ebenso aberwitzig sei der Wunsch nach einem neuen Abrechnungssystem in Form eines Zuzahlungskatalogs, mit dem der GKV-Spitzenverband die Kosten senken und für mehr
Transparenz sorgen wolle. „Das ist blanke Wichtigtuerei und widerspricht jeder Sachkenntnis“, sagt Zajitschek. „Denn Leistungen, die außerhalb des GKV-Katalogs liegen, werden
über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet und sind somit für alle Parteien klar nachvollziehbar.“ Zudem könnten Kassenpatienten auch heute schon ihren Kostenvoranschlag oder ihre Rechnung bei der Kasse prüfen lassen. Die Höhe des Eigenanteils sei für jeden Kassensachbearbeiter problemlos ersichtlich.

„Ein transparenteres Abrechnungsverfahren erhält man nicht durch neue Kontrollmechanismen. Sinnvoller wäre es stattdessen, mehr Eigenverantwortung zuzulassen und das für niemanden nachvollziehbare Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip – also die Direktabrechnung mit dem Patienten – zu ersetzen“, ergänzt Zajitschek
Was habe ich dazu angemerkt - ohne Kenntnis dieser Email? Wie war das mit der Sachkenntnis, die auch der Kollege Zajitschek in Frage stellt, mit der Eigenverantwortung, mit der Anmaßung etwas tun zu wollen wofür einem nicht nur die Zuständigkeit sondern auch jegliche Sachkenntnis fehlt!?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen