Dienstag, 28. Januar 2014

Aus gegebenem Anlaß (Gesundheitskarte, NSA, Snowden, TIN, ......) ein Text den ich mal im Netz gefunden habe (2015 wird's wohl doch noch nicht so weit sein, aber es rückt näher, und näher, und näher, und .....):
Pizzabestellung im Jahr 2015
Pizzamann: "Danke, dass Sie Pizza xxx angerufen haben. Kann ich Ihre .."

Kunde: "Hi, ich möche etwas bestellen."

P: "Kann ich bitte erst Ihre NIDN haben?"

K: "Meine Nationale ID Nummer, ja, warten Sie, die ist 6102049998-45-54610."

P: "Vielen Dank, Herr Schwardt. Sie wohnen in der Rosenstraße 25 und Ihre Telefonnummer lautet 89 568 345. Ihre Firmennummer bei der Allianz ist 74 523 032 und Ihre Durchwahl ist -56. Ah, Sie rufen von zu Hause an! Schon Feierabend!?"

K: "Hä? Woher wissen Sie das?"

P: "Wir sind an das System angeschlossen."

K: (seufzt) "Oh, natürlich. Ich möchte zwei von Ihren Spezial-Pizzen mit besonderns viel Fleisch bestellen."

P: "Ich glaube nicht, dass das gut für Sie ist."

K: "Wie bitte??!!"

P: "Laut Ihrer Krankenakte haben Sie einen zu hohen Blutdruck und extrem hohe Cholesterinwerte. Ihre Krankenkasse würde eine solche ungesunde Auswahl nicht gestatten."

K: "Verdammt! Was empfehlen Sie denn?"

P: "Sie könnten unsere Soja-Joghurt-Pizza mit ganz wenig Fett probieren. Sie wird Ihnen bestimmt schmecken."

K: "Wie kommen Sie darauf, dass ich das mögen könnte?"

P: "Nun, Sie haben letzte Woche das Buch 'Sojarezepte für Feinschmecker' aus der Bücherei ausgeliehen. Deswegen habe ich Ihnen diese Pizza empfohlen."

K: "Ok, ok. Geben Sie mir zwei davon in Familiengröße. Was kostet der Spaß?"

P: "Das sollte für Sie, Ihre Frau und Ihre vier Kinder reichen. Der Spaß, wie Sie es nennen, kostet 45 Euro."

K: "Ich gebe Ihnen meine Kreditkartennummer."

P: "Es tut mir leid, aber Sie werden bar zahlen müssen. Der Kreditrahmen Ihrer Karte ist bereits überzogen."

K: "Ich laufe runter zum Geldautomaten und hole Bargeld, bevor Ihr Fahrer hier ist."

P: "Das wird wohl auch nichts. Ihr Girokonto ist auch überzogen."

K: "Egal. Schicken Sie einfach die Pizza los. Ich werde das Geld da haben. Wie lange wird es dauern?"

P: "Wir hängen ein wenig hinterher. Es wird etwa 45 Minuten dauern. Wenn Sie es eilig haben, können Sie sie selbst abholen, wenn Sie das Geld besorgen, obwohl der Transport von Pizza auf dem Motorrad immer etwas schwierig ist."

K: "Woher wissen Sie, dass ich Motorrad fahre?"

P: "Hier steht, dass Sie mit den Ratenzahlungen für Ihren Wagen im Rückstand sind und ihn zurückgeben mussten. Aber Ihre Harley ist bezahlt, also nehme ich an, dass Sie die benutzen."

K: "@#%/$@&?#!"

P: "Achten Sie lieber darauf, was Sie sagen. Sie haben sich bereits im Juli 2006 eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung eingefangen."

K: (sprachlos)

P: "Möchten Sie noch etwas?"

K: "Nein, danke. Oh doch, bitte vergessen Sie nicht, die beiden kostenlosen Liter Cola einzupacken, die es laut Ihrer Werbung zu den Pizzen gibt."

P: "Es tut mir leid, aber die Ausschlussklausel unserer Werbung verbietet es uns, kostenlose Softdrinks an Diabetiker auszugeben."
(eingesandt von S. Epper)

Freitag, 12. April 2013

Untreue bei Kassen

Habe via FreiFax des Freien Verbandes deutscher Zahnärzte (FVDZ) gerade diese Meldung erhalten:

Vorwurf Untreue:

Kassenchef fristlos entlassen
Veruntreuung, "Humbug und esoterischer Müll" - die Vorwürfe wiegen schwer gegen den beurlaubten Chef der IKK Südwest. Jetzt hat die Kasse die Reißleine gezogen.
Der bisher beurlaubte Chef der Krankenkasse IKK Südwest, Frank Spaniol, ist fristlos entlassen worden. Das hat ein Sprecher der Krankenkasse der "Ärzte Zeitung" bestätigt. Die IKK Südwest hatte gegen Spaniol zuvor Strafanzeige erstattet. Grund waren, wie es hieß, "nicht anonyme Vorwürfe" gegen den Kassen-Chef. Wie der "Saarländische Rundfunk" (SR) berichtete, geht es um den Vorwurf der Untreue.
Spaniol soll veranlasst haben, dass rund 30.000 Euro von der IKK auf sein Privatkonto überwiesen wurden. Wie die IKK weiter mitteilte, soll demnächst eine Wirtschaftprüfungsgesellschaft die Arbeit aufnehmen, um herauszufinden, ob die Kasse auch darüber hinaus finanziell geschädigt wurde.
Die Geschäfte bei der IKK Südwest führt nun der bisherige Stellvertreter Spaniols, Dr. Jörg Loth. Am 23. April will der Verwaltungsrat der Kasse zusammenkommen, um das weitere Vorgehen zu beraten.
Spaniol war zuvor bereits nach Vorwürfen in einem anonymen Brief bis auf Weiteres beurlaubt worden. Darin war von Einschüchterung und Angst bei der IKK die Rede gewesen.
Außerdem war Spaniol die Zusammenarbeit mit einem bayrischen Fortbildungsinstitut zum Thema "Burn-out und Stress" vorgehalten worden. Die Gewerkschaft Verdi hatte deshalb gefordert, die Kasse dürfe "keinen Humbug und esoterischen Müll" bedienen.
Spaniol war seit 1996 Chef der IKK Südwest. Das Jahresgehalt des 47jährigen betrug nach SR-Recherchen rund 170.000 Euro. (Ärzte Zeitung)
 Dabei fiel mir der Name auf! Kam mir bekannt vor! Und hatte recht!
Herr Spaniol ist mir schon einmal aufgefallen, und zwar im Artikel "Neue Kassenwelt" im Stern, den ich 2009 unter diesem Titel kommentiert habe. [http://zaehnezeigen.blogspot.de/2009/02/neue-kassenwelt.html]
Unter dem Eindruck dieser Vorwürfe (so ganz haltlos werden sie sicher nicht sein, wenn nach zunächst erfolgter Beurlaubung die fristlose Kündigung folgt) betrachte man noch einmal meine Auslassungen zu dem damailgen Artikel im Stern und alle weiteren Aussagen die ich zur Weltanschauung diverser Kassen-, Medien- und Politikvertreter getätigt habe, sowie zu den immer wieder erhobenen Vorwürfen der Kassen gegen Ärzte und Zahnärzte!
Dazu fallen mir spontan zwei Worte ein:
"Wasser predigen, aber selber Wein saufen!"
und
"Haltet den Dieb!" (mit dem der eigentliche Dieb von sich ablenkt!)


Mittwoch, 11. April 2012

Noch mal zum Thema Prüfung der Zahnarztrechnung

Aus dem aktuellen Newsletter vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte:


Unhaltbare Forderungen des GKV-Spitzenverbands


FVDZ erteilt GKV-Forderungen nach Kontrolle privater zahnärztlicher Leistungen klare Absage

Berlin (10. April 2012). Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) weist die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, zukünftig auch private zahnärztliche Leistungen kontrollieren zu wollen, entschieden zurück. „Es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, Behandlungen zu überprüfen, die sie überhaupt nicht bezahlen“, erklärt der stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende

Dr. Reiner Zajitschek am 10. April in Berlin.

Ebenso aberwitzig sei der Wunsch nach einem neuen Abrechnungssystem in Form eines Zuzahlungskatalogs, mit dem der GKV-Spitzenverband die Kosten senken und für mehr
Transparenz sorgen wolle. „Das ist blanke Wichtigtuerei und widerspricht jeder Sachkenntnis“, sagt Zajitschek. „Denn Leistungen, die außerhalb des GKV-Katalogs liegen, werden
über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet und sind somit für alle Parteien klar nachvollziehbar.“ Zudem könnten Kassenpatienten auch heute schon ihren Kostenvoranschlag oder ihre Rechnung bei der Kasse prüfen lassen. Die Höhe des Eigenanteils sei für jeden Kassensachbearbeiter problemlos ersichtlich.

„Ein transparenteres Abrechnungsverfahren erhält man nicht durch neue Kontrollmechanismen. Sinnvoller wäre es stattdessen, mehr Eigenverantwortung zuzulassen und das für niemanden nachvollziehbare Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip – also die Direktabrechnung mit dem Patienten – zu ersetzen“, ergänzt Zajitschek
Was habe ich dazu angemerkt - ohne Kenntnis dieser Email? Wie war das mit der Sachkenntnis, die auch der Kollege Zajitschek in Frage stellt, mit der Eigenverantwortung, mit der Anmaßung etwas tun zu wollen wofür einem nicht nur die Zuständigkeit sondern auch jegliche Sachkenntnis fehlt!?

Diesmal Focus! Und der neue Sprecher Lanz, statt Pfeiffe(r)!

Focus Dienstag, 10.04.2012, 08:00




dpa / Karl-Josef Hildenbrand Die Krankenkassen wollen Zahnarzt-Rechnungen stärker unter die Lupe nehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen Zahnarztrechnungen künftig stärker kontrollieren.



„Da muss genau hingeschaut werden, dass es nicht zu überhöhten Rechnungen kommt“, das sagte der Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Florian Lanz. „Viele Versicherte klagen darüber, dass es zu teuer ist.“

Das tun sie auch beim Benzin, bei Lebensmitteln, bei der Bahn, bei GKV-Beiträgen, bei Handwerker-/Autowerkstattrechnungen, bei Steuern etc. pp.


Nur, daß irgendwer über „zu teuer“ klagt, heißt noch nicht, daß das auch so wäre! (Und ausgerechnet beim Benzin, wo über 145% Steuern draufliegen, kümmern den Staat Klagen darüber nicht die Bohne!)


In Deutschland wäre etwas wahrscheinlich NUR dann nicht zu teuer, wenn jemand für erbrachte Arbeit auch noch Geld zahlte! Geiz ist geil, oder wie war das?


Was für eine schwachsinnige Aussage, Herr Lanz!



Die gesetzlichen Krankenkassen fordern daher, auch den Teil der Rechnung prüfen zu dürfen, den die Versicherten aus eigener Tasche zahlen müssen. „Wir wollen endlich Transparenz bei den Zahnarztrechnungen“, sagte der GKV-Vizevorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg der „Süddeutschen Zeitung“ vom Dienstag. Eine entsprechende Position hat der Verwaltungsbeirat des GKV-Spitzenverbandes Ende März beschlossen.

Ah ja, es geht um Transparenz!? Haha! Wenn es darum ginge, müßten die Kassen selbst erst einmal die Krone der INtransparenz, das Sachleistungssystem angehen.


Was geschah als Rösler einen Vorschlag in dieser Richtung unternahm und über Kostenerstattung nachdachte? Am allerlautesten brüllten die kranken Kassen das wäre „Vorkasse“! Dabei hätten die Kassen da genau das machen können, was sie jetzt in Bezug auf die GOZ-Anteile unbedingt fordern! Patient erhält Rechnung nach erbrachter Leistung, geht damit zur Kasse und die prüft was sie erstattet und kann dabei auch gleich die gesamte Rechnung prüfen (sofern sie dazu in der Lage sind. GOZ Abrechnungsrecht ist nun nicht gerade die Stärke der gesetzlichen Kassen, um nicht zu sagen, davon haben sie soviel Ahnung wie die Kuh vom Radschlagen!).


Aber da wollten sie nicht! Warum?


Das habe ich schon früher ausgeführt und daran hat sich nichts geändert!

Nach Stackelbergs Worten ist es bisher so: „Die Kassen bezahlen den Festzuschuss, aber die tatsächliche Rechnung, die der Patient für den privaten Anteil erhält, sehen sie nie.“ Die Kassen stünden aber in der Pflicht, dem Patienten die Arbeit der Rechnungsprüfung abzunehmen.

Falsch! Die Kassen stehen da in keiner Pflicht! Warum meinen sie „dem Patienten die Arbeit der Rechnungsprüfung“ abnehmen zu müssen? Das heißt doch eigentlich, daß sie glauben der Versicherte wäre nicht in der Lage eine Rechnung zu verstehen und zu prüfen, also unterstellen sie pauschal ihren Versicherten Unfähigkeit, ja Dummheit!


Huhu, Herr Gabriel, wo bleibt ihr Ausruf von dem „fürchterlichen Menschenbild“?

„Es geht weniger um Unregelmäßigkeiten im Sinne von Betrug. Das wollen wir den Zahnärzten gar nicht unterstellen“, betonte GKV-Sprecher Lanz. „Wenn die Krankenkassen regelmäßig erfahren würden, was mit den Rechnungen passiert, dann würden die Zahnärzte sich zweimal überlegen, ob in dem konkreten Fall wirklich eine höhere Rechnung angemessen ist.“

Auch diese Formulierung ist verräterisch! Herr Lanz unterstellt (trotz vorheriger gegenteiliger Behauptung) eben doch den Zahnärzten pauschal zu hoch abzurechnen! Interessant ist dabei, daß er sich diese Aussage getraut, obwohl er – wie er ja ausführt – tatsächlich keine Ahnung davon hat wie hoch die Rechnungen ausfallen, denn die Kassen bekommen darüber ja keine Informationen!


Also Beschuldigung aufgrund von Vermutungen/Spekulationen! Und damit erscheint er den Medien seriös genug um Ihn zu zitieren?


Zudem verrät Herr Lanz hier, daß er von der GOZ (und zwar weder von der alten (GOZ 88), noch von der neuen (GOZ 2012; am 1.1.2012 in Kraft getreten) nicht den leisesten Schimmer einer Ahnung hat. Er kennt die Regeln der GOZ überhaupt nicht! (Das könnte ich jetzt haarklein belegen, habe aber keine Lust dazu!)


Ich wünsche Herrn Lanz ( und auch Herrn von Stackelberg) einen GOZ 2012-Crashkurs, wie ihn meine Mitarbeiterin gerade absolviert hat. Vielleicht würde ihnen dann ein Licht aufgehen!


(Irgendwie fühle ich mich versucht Joschka Fischer zu zitieren: „Verzeihung, Herr Lanz, Sie sind.....!“)

Neues Abrechnungssystem

In einem weiteren Schritt wollen die Kassen ein neues Abrechnungssystem aufbauen. Laut Vorstandsbeschluss streben sie einen eigenen Preiskatalog für die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten an.

Hm, das heißt also, die Kassen wollen – ohne Beteiligung der Betroffenen – einfach so, Preise festlegen, für etwas wovon sie garnicht betroffen sind!? Sie maßen sich also an, am zuständigen Gesetzgeber vorbei, etwas zu regeln wofür sie keine Berechtigung haben, wofür sie nicht zuständig sind!?


Das ist ungefähr so, als wenn der Bauernverband den Supermärkten vorschreiben wollte zu welchem Preis diese Rasierklingen und Binden an die Bevölkerung zu verkaufen haben!


Ein höchst erhellendes Rechtsverständnis – zumindest der Vorstände der Kassen – wird da offenbar!


Da beginnt man sich zu fragen ob diese Herren und Damen noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des Rechtsstaates und des Grundgesetzes stehen?


(Es scheint in Deutschland eh Usus zu sein, daß sich Behörden und Politiker (zu Ersteren zählen de facto auch die Kassen) einen Dreck um Recht, Gesetz und Gerichtsurteile kümmern. Das gilt alles nur für den Bürger! Für sie, die Vertreter des Staates, gilt das nicht! Dazu erinnere man sich an die Äußerungen Herrn Herrmanns und Friedrichs zu den Bayern-/Bundestrojanerurteilen in Bayern und des BverfGs! Oder die Stellungnahme eines Jugendamtes, dem von 2 (!) Gerichten eine rechtwidrige Kindeswegnahme bescheinigt wurde: „Deshalb ändern wir unsere Praxis nicht!“, bzw. auch die Aussagen maßgeblicher Leute zu den Schweizer Daten-CDs und den Haftbefehlen!


Haben die Berliner Kassen eigentlich inzwischen die 30 Mill. DM (ca 15 Mill. €) die sei nach mehreren rechtskräftigen Urteilen den Berliner Zahnärzten schulden, bezahlt?


Ist es nicht gerade ein Zeichen eines Unrechts-/Obrigkeitsstaates, wenn Behörden und Ämter meinen sich NICHT an Recht und Gesetz halten zu müssen, außer- und oberhalb der Rechtsordnung zu stehen?)


Bislang rechnen die etwa 54 000 Zahnärzte in Deutschland über die Gebührenordnung der privaten Versicherer ab.

Falsch! Die GOZ (88, wie 2012) ist eine vom Gesetzgeber erlassene Gebührenordnung, wie die BRAGO (Rechtsanwälte), HOAI (Architekten), StBGebV (Steuerberater), GOT (Tierärzte), KostO (Notare), GOÄ (Ärzte) etc. pp., die für die Abrechnung aller NICHT-Kassen-Leistungen gilt.


Es ist KEINE Gebührenordnung DER privaten Versicherer! (Im Gegenteil, die hätten sie gerne auf BEMA-Niveau, am besten noch darunter!)


Kassenleistungen werden nach BEMA berechnet, der Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte!


(Hieß es beim Focus nicht mal: Fakten, Fakten, Fakten ? Entweder hat man beim Focus keine Ahnung, dann wäre es ein Zeichen guten Journalismus sich kundig zu machen – Recherche nennt man das wohl – oder es wird mit Absicht verfälscht berichtet!


Beides wäre höchst bedenklich!

Zuzahlungen für eine Krone oder eine Brücke wären dann immer noch nötig, aller Voraussicht nach aber deutlich niedriger als bislang.

Zuzahlungen wären nicht nur nötig, sie sind vom Gesetzgeber (!) im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) sogar mittels der Festzuschüsse VORGESCHRIEBEN!


Und warum sie angeblich (!) dann niedriger wären, will sich mir nicht erschließen. Den weit überwiegenden Teil der Kosten von Zahnersatz (Kassenleistung) machen die Material- und Laborkosten aus (rd. 2/3 bis ¾). Das zahnärztliche Honorar ist da nun wirklich nicht der Brüller! Und nur beim Honorar wollen die Kassen ja was drehen!


Die Zahntechniker würden sich auch heftigst auf die Hinterbeine stellen, wenn die Kassen versuchen würden deren Preise zu regeln! Hier haben die Kassen keinerlei Handhabe, die Zahntechniker sind Handwerker und unterliegen deren gesetzlichen Bestimmungen, und zwar ausschließlich!


(Wobei es für Kassen-Zahnersatzleistungen die BEL II gibt, die zwischen Zahntechnikern und Kassen ausgehandelt wird, die aber eigentlich nur eine Höchstzuschussliste darstellt, bis zu welchem Preis die Kassen ZE bezuschussen, also was die Kassen maximal für Kronen, Brücken, Prothesen zahlen! Kein Labor kann gezwungen werden sich nach dieser Liste zu richten! Daß sie es dennoch tun liegt am Wettbewerb und – so kann man schließen – daran, daß diese Preise wohl innerhalb der wirtschaftlichen Tragbarkeit liegen! Die Labore daran, wenn vielleicht auch wenig, aber immer noch verdienen!)


Den Zahnärzten könnten diese Preise egal sein! Für die sind sie eigentlich lediglich durchgehende Posten!


(Das stimmt nicht ganz, denn die Labore rechnen ihre Arbeit vom 1. bis Monatsende ab, während der ZE-Abrechnungszeitraum für die Zahnärzte 20. bis 20. ist. Arbeiten die die Techniker noch bis Endes des Monats in Rechnung stellen, können die Zahnärzte erst am 20. des Folgemonats den Kassen gegenüber abrechnen und erhalten ihr Geld erst Ende des dann folgenden Monats. Ein Beispiel: Krone wird am 29. April eingesetzt, Techniker will sein Geld bis Ende April, Zahnarzt kann sie aber erst am 20. Mai gegenüber der Kasse abrechnen und bekommt sein Geld (inklusive der verauslagten Laborrechnung) erst Ende Juni!


Ich denke das musste mal erklärt werden, das verstehen ja sogar Steuerberater häufig nicht!)


Komisch, an diese Preise will Lanz aber garnicht ran! Es geht ausschließlich um das zahnärztliche Honorar, was aber den kleinsten Teil der Kosten ausmacht.


Bei GOZ-Leistungen sieht das etwas anders aus, da kann der Honoraranteil durchaus höher sein, dafür wird aber auch eine Leistung erbracht, die über die beschränkten Kassenleistungen hinausgeht. Da ist die Präparation schwieriger (Metallkeramikronen im Seitenzahnbereich, Vollkeramikkronen, Gold- und Keramikinlays etc.), die Farbe wird genauer ausgesucht und bestimmt, es werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, z.B. bei Wurzelkanalbehandlungen, andere Instrumente benutzt etc. pp., was ein höheres Honorar ja wohl auch rechtfertigt!


Ach ja, bei GOZ-Leistungen fallen auch die Zahntechniker aus der BEL II, und rechnen dann nach beb (Bundeseinheitliche Benennungsliste) ab! Da gibt es überhaupt keine Preisvorgaben, sondern lediglich Kalkulationsvorschläge, nach denen der Techniker seine Preiskalkulation durchführen KANN!


Zahntechnische Preise können in Deutschland nur dann niedriger sein, wenn der Laborinhaber Lohnkosten drückt (keine ausgebildeten Zahntechniker, sondern Angelernte, am Besten noch 1€ Jobber, oder sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält (dann steht er aber mit einem Bein im Knast), oder Arbeiten „outsourced“, z.B. mit ausländischen Laboren kooperiert, oder gänzlich im Ausland fertigen läßt!


Letzteres fördern die Kassen ja ausdrücklich! Was ich, gelinde gesagt, für eine ausgesprochene Schweinerei halte!


Die Kassen finanzieren sich aus gesetzlich festgelegtem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil der in Deutschland abhängig Beschäftigten. (plus Steuerzuschuss, den auch Privatversicherte mitfinanzieren!). Die Techniker (oder Angelernten) in der Türkei, China oder sonst wo, zahlen aber keinen Beitrag in die gesetzliche deutsche Krankenversicherung!


Das heißt die deutschen gesetzlichen Krankenversicherer zahlen bereitwillig von deutschen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhaltene Beiträge ins Ausland und wundern sich dann, daß in deutschen Laboren die Arbeitsplätze verloren gehen und ihnen Beiträge von diesen!


Das verstehe wer will!


(BTW: Ähnliches fördern sie bei Zahnärzten auch! Da soll sich der Versicherte seine Krone sonstwo anfertigen lassen weils billiger ist und die Kassen zahlen dessen Honorar bereitwillig!


Nach deutschem Kassenrecht darf NUR ein Vertragsarzt (früher nannte man das Kassenarzt) mit kassen(zahn)ärztlicher Zulassung gesetzlich Versicherte behandeln (Notfälle ausgenommen!) und mit den Kassen abrechnen, und die Kassen dürfen danach NUR diesen die erbrachten Leistungen bezahlen. Dafür muß sich der Vertragsarzt an die gesetzlichen und vertrags(zahn)ärztlichen Bestimmungen halten und darf Kassenleistungen auch nur nach BEMA bzw. EBM abrechnen!


Für den ausländischen Kollegen gelten all diese Bestimmungen jedoch NICHT. Er unterliegt NICHT der deutschen Zwangsfortbildung, nicht den deutschen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Strahlenschutzes, des Arbeitsschutzes, des Kündigungsschutzes, des Mutterschaftsschutzes, der betriebsärztlichen Überwachung, der BEMA oder GOZ, den gerätetechnischen Bestimmungen etc. pp., er ist KEIN Vertragsarzt. Ja, sollte er Mist bauen (wobei ich den ausländischen Kollegen unterstelle normalerweise lege artis zu arbeiten, aber wir sind alle nur Menschen!), haben weder der Patient, noch die Kassen eine Handhabe nach deutschem Recht z.B. Schadensersatz zu erhalten, oder Nachbesserung, oder Anfertigung einer neuen Krone, Brücke oder Prothese!


Ja, wir deutschen Zahnärzte sollen sogar die Gewährleistung für diese Arbeiten übernehmen! Also evtl. Probleme mit diesem Zahnersatz auch noch – möglichst kostenlos - korrigieren!


Sagt mir ein Patient mit ZE-Problemen, diese Arbeit sei bei einem Kollegen im Ausland angefertigt worden, schicke ich ihn zu diesem Kollegen zurück! Punkt!


Denn in dem Moment in dem ich auch nur ein einziges Fitzelchen an dieser Arbeit mache, bin ich in der Gewährleistungspflicht und soll evtl. für Fehler des ausländischen NICHT-Vertragsarztes haften! Ich wäre schön blöd!


Ist doch bemerkenswert! Auch hier bezahlen die Kassen bereitwillig die Honorare von Zahnärzten die NICHT deutschem Vertragsarztrecht unterliegen, obwohl dies eigentlich dem Kassenrecht widerspricht und entziehen dem Behandlungbudget Versicherter in Deutschland durch Vertragsärzte auch noch Geld! Geld das nach Kassenrecht für die Behandlung in Deutschland Versicherter durch Vertragsärzte in Deutschland zwangseingetrieben wurde!

Lanz sagte: „Wenn wir die Preise mit den Zahnärzten aushandeln würden, dann würde es bestimmt billiger, als wenn ein Versicherter alleine in der Arztpraxis mit dem Zahnarzt sitzt und ihm faktisch ausgeliefert ist.“

Diese Aussage von Herrn Lanz ist schon beinahe, nein sie ist, ungeheuerlich!


Da sagt er „ ..würde es bestimmt billiger...“, er ist sich also garnicht so sicher. Kein Wunder, hat er doch in Wahrheit überhaupt keine echten Zahlen, wie er oben ja selbst erklärt. Wieder nur reine Spekulation. Beziehungsweise, er hat recht, wenn das „Aushandeln“ der Preise so läuft wie er sich das wohl wünscht, nämlich der einzelne Zahnarzt gegen die gesamte Monopolmacht der Kassen. (Übrigens vermute ich, daß hier auch ein Grund für die Förderung der „Bewertungsportale“ liegt. Einen Arzt der sich den Preisvorstellungen der Kassen verweigert, kann man auf die Art nämlich schnell (kleiner Hinweis an die Versicherten sich die Bewertung eines so renitenten Arztes doch sehr genau zu überlegen genügt) unter Druck setzen!)


In anderen Wirtschaftsbereichen wäre das der einzelne Arbeitnehmer gegen die Macht des Arbeitgeberverbandes.


Nun, sollte es soweit kommen, werden die Zahnärzte (die Ärzte sicher auch) sich der Erfahrungen des übrigen Wirtschaftslebens bedienen und eine „Gewerkschaft“ gründen (Anfänge dazu gibt es schon!) die dann die „Tarifverhandlung“ übernähme!


Zum Glück kann in einem solchen Fall die Politik den Kassen nicht hilfreich zur Seite springen, wie sie das in anderen Fällen , s. Seehofer und „Korb“, getan hat, denn eine solche „Gewerkschaft stünde unter dem Schutz des Grundgesetzes


(Artikel 9 [Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit]


(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.)

Lanz: „... wenn ein Versicherter alleine in der Arztpraxis mit dem Zahnarzt sitzt und ihm faktisch ausgeliefert ist.“

Das ist nun wirklich der Gipfel der Unverschämtheit! Unterstellt Herr Lanz hier allen Zahnärzten pauschal „Machtmißbrauch“, das schamlose Ausnützen einer bevorzugten Position. Da ist er wieder der „Beutelschneider“, „Gierhals“, „Abzocker“, als den Kassen Ärzte wohl ausschließlich sehen. Aber das ist noch nicht so schlimm, das sind wir seit Ehrenberg schon fast gewohnt, viel schlimmer ist das Bild das er von den Versicherten hat.


Er sieht den Versicherten nämlich als ausgeliefert an, als jemand der nicht mündig ist, der nicht fähig ist eigenverantwortlich und selbsbestimmt zu handeln!


DAS ist der eigentliche Skandal! Das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht!


Dieser Mensch arbeitet für öffentlich-rechtliche Körperschaften, für Organisationen die praktisch Staatsbehörden sind, in einem demokratischen Rechtsstaat (zumindest noch), in dem, wie es im GG so schön heißt, alle Macht vom Volke ausgeht, dessen Basis der mündige, selbstverantwortliche, zu eigenständigen Entscheidungen fähige Bürger ist!


Und Herr Lanz spricht hier 90% aller Bürger dieses Landes (s. auch oben) im Namen der Krankenkassen diese Fähigkeit ab, er hält damit die Mitglieder seiner Arbeitgeber für geistig minderbemittelt und unterstellt sie der „wohlwollenden“ Führung und dem Schutz der Krankenkassen, die anscheinend als einzige fähig sind Recht von Unrecht zu unterscheiden, die als einzige wissen was gut für ihre „Schutzbefohlenen“ ist, er sieht tatsächlich 90% der Bevölkerung als unmündige Kinder für die die Kassen die elterliche Sorge und Erziehung tragen!


Und das wagt er im Namen der Krankenkassen auch noch lauthals öffentlich zu verkünden! Auweia!

dpa

Montag, 3. Oktober 2011

"Gesundheits"karte zum x-ten Mal

Nun ist es endlich soweit, die "Gesundheitskarte", auch egK, eCard, wird tatsächlich an die Versicherten verteilt!
Und schon überschlagen sich die Medien wieder mit Lobeshymnen auf dieses "weltweit größte IT-Projekt"!

Aber was ist dran? Welche Vorteile haben Versicherte, Ärzte und Kassen tatsächlich davon?
Bisher! Keine!

Da werden die "Notfalldaten" die auf der Karte gespeichert werden können, hervorgehoben, doch sind die tatsächlich nützlich?
Stellen wir uns doch einmal einen ECHTEN Notfall vor, entweder nach einem Auto-, Betriebsunfall, eine Notsituation in der Wohnung!
Der gerufene Notarzt kommt, ein oder mehrere Verletzte, Bewußtlose!
Und nun soll der Arzt erst nach der Karte suchen? Hat der Patient sie überhaupt dabei, wo ist sie, im Auto, in der Jackentasche, der Geldbörse, Hosen-, Handtasche (und welcher?), im Schrank, Schreibtisch, ......?
[Vielleicht sollte man noch gesetzlich vorschreiben WO die Karte "AM Mann" aufzubewahren ist, z.B. Hosentasche; wird aber schwierig bei taschenlosen Kleidern, Badehose oder Badeanzug, Bikini! :) ]
(Und dann stellt sich - nachdem die Karte endlich gefunden wurde - heraus, ausgerechnet dieser Patient hat keine Notfalldaten speichern lassen! Ist dann auch egal, DIESER Patient braucht dann eh keine Versorgung mehr, nur noch nen Totenschein!)
Und, kann sich der Notarzt - wenn denn die Karte schell gefunden und schnell ausgelesen wurde - auf die Daten verlassen? Weiß er ob nicht seit Speicherung der Daten eine zusätzliche Erkrankung z.B. eine Allergie, dazugekommen ist, bloß noch nicht gespeichert? NEIN, weiß er nicht, kann sich also nicht darauf verlassen!
Die Konsequenz: Ein Notarzt wird erst garnicht nach der Karte suchen, sondern sich SOFORT - und das ist richtig - um den Patienten kümmern, millionenfach erprobte Notfallmaßnahmen ergreifen um das Leben des Patienten zu retten und ihn soweit stabilisieren, daß man ihn ins nächste Krankenhaus zur Weiterbehandlung transportieren kann!
Dafür braucht es KEINE eCard!

Im Gegenteil, ein Notarzt der Zeit mit der Suche nach "Notfalldaten" verschwendet, handelt grob fahrlässig gefährdet das Leben des Patienten und gehört sicher nicht in diesen Dienst!

Ergo: Die "Notfalldaten" sind ein Märchen um die Akzeptanz der Karte zu fördern (es hört sich ja so toll an!) auf das auch sämtliche Medien hereinfallen!

Weiteres Thema! Der Schutz der Daten durch die PatientenPIN!
In den Testregionen konnten sich sehr viele Menschen die PIN nicht merken, was zu Problemen führte, da beim Einlesen der Karte der Patient die PIN selber eingeben MUSS!
Als Lösung wurde vorgeschlagen beim jeweiligen Arzt/der jeweiligen Praxis dann doch behelfsweise die PIN zu hinterlegen! Dazu:
1. gerade Ältere sind in der Regel "Dauergäste" nicht nur bei einem Arzt. Folglich wird die PIN wohl bei mehreren Ärzten hinterlegt, wodurch die Sicherheit der PIN erheblich sinkt! (Man stelle sich nur EINE kriminelle Mitarbeiterin vor, den Verlust der Liste durch Diebstahl, Einbruch oder hacken des Praxiscomputers!)
2. führt es zu MEHR - unbezahlter (!)  - Bürokratie für die Praxis (wie war das noch mit Bürokratieabbau?).
Desweiteren bedarf es einer Art GeneralPIN für Notärzte (warum das Unfug ist, s.o.) und Krankenhäuser, damit diese die Karte lesen können, wenn der Patient bewußtlos ist und die PIN nicht selbst harausgeben kann!
Auch dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko, denn wer kann garantieren, daß mit dieser GeneralPIN kein Schindluder getrieben wird!? Eine solche GeneralPIN dürfte auf dem schwarzen Markt schnell einiges wert sein! Und, ALLE Menschen sind korrupt, es kommt nur auf den Preis an! (Weiß nicht von wem das stammt!)
Es reicht EIN Krankenhausmitarbeiter der die Nummer kennt, der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, der (nach seiner Meinung) ungerechtfertigt gekündigt wird, etc. pp. - der Möglichkeiten sind viele - und schon ist eine PIN mit der ALLE Karten ausgelesen werden können nicht mehr geheim!
Wenn nun noch - wie ja eigentlich geplant - die gesamte Krankengeschichte der Versicherten, inklusive Arztbriefe, Diagnosen, Röntgenbilder, Medikamenten, Vorerkrankungen etc., auf zentralen Servern gespeichert ist, kann der Besitzer einer solchen GeneralPIN auf die Daten JEDES Versicherten zugreifen (und evtl. sogar ändern!!!!!).

Was würden wohl Arbeitgeber für eine solche PIN (unter der Hand) zahlen?
Dann heißt es - wie schon Karikaturen schön darstellen - beim Bewerbungsgespräch: "Auf ihre Bewerbungsunterlagen können wir wohl verzichten! Haben Sie ihre eCard dabei?"
(Oder noch besser, man reicht gleich unaufgefordert die eCard rüber! Das wird sich nach kurzer Zeit ganz genauso einspielen!)

Auch bei Versicherungen (speziell bei Abschluß von Lebensversicherungen) und Banken (Kredite!) wären diese Daten und die PIN heiß begehrt!
Da nützen dann auch die besten abgestuften Zugriffsberechtigungen für Kassen und Ärzte NICHTS!

Nächster - angeblicher - Vorteil: Vermeidung von teuren "Doppeluntersuchungen"!
Für diese "Doppeluntersuchungen" zahlen die Kassen NICHTS!
Die Kassen zahlen Pauschalen an die KV-/KZVen. Durch Mehrfachuntersuchungen wird lediglich dieser Kuchen anders verteilt, die Stücke werden kleiner, mehr nicht! Ein Arzt der tatsächlich Mehrfachuntersuchungen macht profitiert davon nicht und schädigt die Kollegen, NICHT die Kassen!
Aber das will anscheinend absolut nicht in die Köpfe von Politikern und Journalisten! (Wahrscheinlich wissen sie es sogar, halten dieses Märchen aber aufrecht, weil damit so schön den Ärzten Geldgier unterstellt werden kann!)
Mehrfachuntersuchungen können sinnvoll sein/sind sinnvoll!
1. muß sich jeder Arzt selbst vom Zustand des Patienten überzeugen, er darf sich nicht blind auf die Befunde und Diagnosen des Kollegen verlassen!
2. wenn einem Arzt Voruntersuchungen nicht ausreichend erscheinen, muß er weitere Untersuchungen veranlassen! Das kann aber nur der jeweilige Arzt entscheiden, niemand sonst!
Auch dieser - angebliche - Vorteil der Karte ist also nur vorgeschoben und in Wirklichkeit keiner!

Stichwort: Bessere Vernetzung der Ärzte untereinander!
Wie soll die eCard die Vernetzung der Ärzte verbessern? Auf der Karte sind, außer den auch heute schon gespeicherten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertennr. und evtl. demnächst die "Notfalldaten"), keine Daten!
Die eCard allein bringt da garnichts, das funktioniert NUR im Zusammenspiel mit elektronischem Heilkundeausweis (der dem Arzt Zugriff auf die zentral gespeicherten Daten erlaubt) und einer zentralen Speicherung der Krankenakte!
Das muß man sich ungefähr so vorstellen:
Der Patient gibt SEINE PIN (oder auch nicht, s.o.) ein, wodurch er Zugriff auf seine Karte gewährt. Der Arzt steckt seinen eHealthausweis in einen zweiten Slot des Terminals und gibt SEINE eHealthPIN ein, wodurch er seine Berechtigung auf die Karte UND die zentralgespeicherten Daten zuzugreifen, nachweist.
Dann wird die Verbindung zum Server aufgebaut (wegen der Sicherheit mittels VPN) und dann kann der Arzt die Krankenakte einsehen und gegebenenfalls ergänzen oder ändern!
(Pech nur, wenn die Server abstürzen, der Strom ausfällt (womit wir dank Regierungspolitik zukünftig wohl rechnen müssen!), im Programm ein Fehler steckt, die Datenleitung zusammenbricht usw. usw.; alles schon (persönlich) gehabt!)
Damit das sinnvoll genutzt werden kann, muß in den Praxen in jedem Behandlungszimmer ein Rechner stehen, der (evtl. via Intranet; was die Fehleranfälligkeit erhöht, welches Netz ist tatsächlich immer stabil?) auch ins Internet kann, oder die Daten werden vom Server heruntergeladen (was bei der Datenmenge die Röntgenbilder, CTs, MRTs .... umfassen, einiges an Zeit in Anspruch nimmt) oder sie werden ausgedruckt! (Wo bleibt da die Bürokratie- und Papierersparnis?)
Am wahrscheinlichsten erscheint mir, daß die Daten auf den Praxisrechner heruntergeladen werden. Alles andere ergäbe zusätzliche Probleme und Fragen (Gleichzeitige Behandlung mehrerer Patienten, Bandbreite der Leitung etc.).
Damit wäre aber eine Kopie der gesamten Krankenakte in jeder Praxis, in jedem Krankenhaus das der Patient aufsucht, vorhanden und kann folglich auch bei Datenleck, bei Hack, oder (wie das bei den Steuerdaten aus der Schweiz war (Stichwort: SteuerCDs) ) auch von einem Mitarbeiter kopiert und nach außen befördert werden!

Nun kann man einwenden, daß es doch unterschiedliche Zugriffsberechtigungen gibt, daß die Kassen nicht auf die Befund- und Diagnosedaten zugreifen dürfen, der Zahnarzt nicht auf die gynäkologischen Daten, usw. usw.
Doch, 1. wer legt fest welche Daten in welche Kategorie gehören und wer darauf zugreifen darf? Für den Laien mag es unverständlich sein, warum z.B. der Zahnarzt die gesamte Medikation kennen muß, warum  die Allergien, Herz-, Kreislauferkrankungen, evtl. auch psychische Erkrankungen für die zahnärztliche Behandlung von Belang sein können, aber dem Fachmann ist das klar und einsichtig! Was bedeutet, daß eigentlich jeder Arzt auf die gesamte Krankenakte Zugriff haben muß - Krankenhäuser sowieso! Womit wir eine enorme Anzahl Zugriffberechtigter auf die gesamte Akte haben, da werden Fehler nicht ausbleiben!
2. die Erfahrung lehrt, daß ALLE Sicherheitsvorkehrungen früher oder später von daran Interessierten geknackt werden und da soll ausgerechnet die eCard, bzw. sollen die zentralen Server eine Ausnahme bilden?
Bei der derzeitigen Daten"speicherung" in den Praxen (ob auf Karteikarte oder im Rechner) geht bei Verlust nur ein Teil der Daten verloren, kann nur ein Teil mißbraucht werden! Mit der zentralen Speicherung ändert sich das, wie ich oben gezeigt habe, plötzlich ist die gesamte Krankenakte mißbräuchlichem, verbrecherischem Zugriff ausgesetzt! Und nicht zuletzt die Kassen haben ein enormes Interesse an diesen Daten. Da kann man so wunderschöne Dinge mit anstellen, wie persönliche, familiäre, regionale, geschlechts-, und altersspezifische Profile zu erzeugen, und daraus die Gewährung oder Versagung einer Kostenübernahme ableiten, mittels spezieller "Angebote" Einfluß auf die persönliche und familiäre Lebensführung (Ernährung"beratung", "Empfehlung"sportlicher Aktivität, usw.) nehmen!
(Zunächst wird es bei "Empfehlungen" bleiben, doch über kurz oder lang werden die Kassen - unter dem Anspruch Versichertengelder "sparen" zu müssen - verlangen und bekommen, daß diesen "Empfehlungen" bei Uneinsichtigkeit auch Sanktionen folgen! Ich verweise nochmal auf meine Ausführungen zu "Schöne, neue Kassenwelt!" und die Satire "Pizzabestellung im Jahr 2015")

Und noch immer haben wir keine bessere Vernetzung der Ärzte, keinen Vorteil für den Versicherten, aufgefallen!? Aber eine Vielzahl neuer Fehlerquellen, neuer Begehrlichkeiten, neuer Überwachungs-,Kontroll- und "Steuerungs"möglichkeiten für die Kassen!

So beantwortet sich die Frage cui bono (wem nützts?) beinahe von selbst! Den Kassen (s.o.) und - sogar an allererster Stelle - der IT-Industrie!
Die freuen sich auf die Milliarden die Ihnen Hardware, Software, Wartung und - noch garnicht angesprochenen - "Mehrwerte" der Karte in die Kassen spülen!

In einer Zeitung wird der Bundesdatenschutzbeauftrage damit zitiert, daß die Probleme mit der egK jetzt beseitigt wären! Haha! Schön wär's!
Sind sie nämlich nicht!

Die KZV-WL (und wohl nicht nur die) hat festgestellt, daß auf vielen neuen Karten aufgedruckte und gespeicherte Versichertennr. NICHT übereinstimmen.
(Es wäre mal zu überprüfen, ob die gespeicherte Nummer vielleicht eventuell mit der TIN (Steueridentifikationsnummer) übereinstimmt!? Ich habe da so einen Verdacht! Wenn sich der bewahrheitet, versucht man gerade durch die Hintertür aus der TIN eine - vom BVerfG klar und eindeutig verbotene - Personenkennziffer (PKZ) zu machen! Was ja wohl von vornherein so gedacht war! Das wäre ein eindeutiger Verstoß gegen Verfassungsrecht!)

Mein Praxisprogrammhersteller rät mir, vorläufig das neue eTerminal NICHT zu nutzen (entgegen den gesetzlichen und Kassenvorgaben), da sich herausgestellt hat, daß wohl auf nicht wenigen Karten NICHT zugelassene Chips sitzen!
(Das eTerminal überprüft nämlich ob der Chip zertifiziert ist und verweigert das Einlesen eines nicht zertifizierten Chips und streikt danach häufig ganz!)
Das muß man sich mal vorstellen! Da wird mit Riesenaufwand und -kosten eine Zertifizierung der Chips für verschiedene Anwendungen (Geldkarte, Gesundheitskarte, Tankkarte, Mensakarte.......) durchgeführt, und dann versuchen die Kassen zu sparen (für Gesundheitskarte zertifizierte Chips sind teurer) in dem sie nicht zugelassene Chips verwenden, oder die Hersteller versuchen zu betuppen und liefern statt der bestellten zertifizierten, nicht zugelassene Chips! Und das fällt nicht den Kassen auf, sondern den Softwarelieferanten!?

Und das war sicher noch nicht alles! Mal sehen was noch kommt!
Wie war das noch mit dem "weltweit größten IT-Projekt"?
Warum erinnert mich das an das "zweitgrößte IT-Projekt", an die LKW-Maut und Toll Collect (die bei der eCard übrigens auch mit im Boot sitzen)?

Montag, 19. September 2011

Gleiche Arbeit! Gleicher Lohn?

Punktwerte in BEMA und GOZ

So manches Mal hört man, daß Zahnärzte (oder auch Ärzte) mit dem Faktor z.B. 2,3 der GOZ (der GOÄ) das 2,3 fache der Kassenleistung erhielten!
Das ist falsch, wie ich schon mehrfach ausgeführt habe!

Was die meisten Versicherten nicht wissen, nicht nur gibt es in der BEMA, also der Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte, unterschiedliche Punktwerte zwischen verschiedenen Kassengruppen/Kostenträgern, sondern auch innerhalb der BEMA zwischen konservierend/chirurgischen, kieferorthopädischen, prothetischen (Zahnersatz) Leistungen.

Derzeit aktuell: (Stand 27.4.2011) Link zum pdf-Dokument
Primärkassen (Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen,
Innungskrankenkassen, BIG Gesundheit, Landw. Krankenkassen und Knappschaft)
für Kons./Chir. (KCH), Kieferbruch (KB) und Parodontologie (PAR): € 0,8699
für Individualprophylaxe (IP) und Früherkennungsuntersuchungen (FU): € 0,8760
für Zahnersatz (ZE): € 0,7620
pro Punkt.

Ersatzkassen (vdek (DAK, KKH-Allianz, HEK, hkk), Barmer GEK, TK)
für Kons./Chir. (KCH), Kieferbruch (KB) und Parodontologie (PAR): € 0,9385 (außer TK € 0,9318)
für Individualprophylaxe (IP) und Früherkennungsuntersuchungen (FU): € 0,9156
für Zahnersatz (ZE): € 0,7620
pro Punkt.

Der Punktwert für Zahnersatz gilt bundesweit für alle Kassen, außer für Kostenträger wie Bundeswehr, Bundespolizei und Zivildienst!

Interessant ist auch, daß der Zahnarzt nicht immer für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld (abhängig von der Kasse) erhält, sondern nach dem Punktwert z.B. für KCH, ein andermal nach dem für ZE bezahlt wird!

Ein Beispiel:

Einfache Injektion (Spritze): BEMA-Position 40, Kürzel I, Punktzahl 8
Gebe ich die Injektion zur Betäubung für eine Füllung, gibt es dafür von den

Primärkassen: 8 Punkte mal Punktwert KCH (8 mal 0,8699 €) = 6,9592 €
Ersatzkassen: 8 Punkte mal Punktwert KCH (8 mal 0,9385 €) = 7,508 €

(Die Honorarunterschiede zwischen Primär- und Ersatzkassen sind historisch bedingt. Urprünglich waren die Primärkassen die Kassen für Arbeiter und die Ersatzkassen die für die (besser verdienenden) Angestellten, wodurch die Ersatzkassen eine bessere Versorgung erwarteten und dementsprechend etwas mehr zahlten.)

Gebe ich die gleiche Injektion aber zum Beschleifen eines Zahnes (z.B. wegen der Anfertigung einer Krone),
erhalte ich von beiden Kassengruppen 8 mal Punktwert ZE (8 mal 0,7620 €) = 6,096 €, also wesentlich weniger, obwohl es sich um die gleiche Arbeit handelt!

Zum Vergleich die GOZ:
Injektion, GOZ-Position 009, Punktzahl 60, Punktwert 0,0562 € (5,62 Cent)
bei Faktor 1: 60 mal 0,0562 € = 3,372 €
bei Faktor 2,3: 60 mal ,0562 € mal 2,3 = 7,7556 €
also nur rund 25 Cent mehr als bei den Ersatzkassen, und unabhängig ob für KCH oder ZE!

Dabei sollte man nicht vergessen, daß die 7,7556 € beim Faktor 2,3 der GOZ den Preis von 1988 darstellen (wie ich ja schon mehrfach ausführte)!
Was bedeutet, daß die gesetzlichen Kassen sogar noch das Honorar von vor 23 Jahren unterbieten, im Falle ZE sogar um gute 21%!

Wie war/ist noch mal der Slogan von Gewerkschaften, Parteien und neuerdings auch den ganzen Gendergruppen?
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“

Das obige ist jedenfalls ein gelungenes Beispiel für die NICHTeinhaltung dieser Forderung, ausgerechnet von jener Partei (tja, die SPD!) die sich diesen Slogan sonst so gerne umhängt!

Freitag, 16. September 2011

Betreff Herren Graalmann und Bahr

Über den Quatsch den Herr Graalmann von sich gab, habe ich ja schon geschrieben, und dann kam "Gesundheitsminister" Bahr mit seiner - ebenso bekloppten - Idee die Wartezeiten für GKV-Patienten mittels Vermittlung durch die Kassen, Zahlung der Behandlung durch die KV (nicht aus dem Budget!), plus einer "Vermittlungsgebühr" verkürzen zu wollen!

Den Begriff RLV (Regelleistungsvolumen) hat Herr Bahr anscheinend noch nie gehört, oder weiß damit - anders wohl als mit dem Begriff "Diäten" - nichts anzufangen!
Mittels RLV wird jeder Praxis pro Quartal eine Patientenzahl zugeordnet die behandelt werden darf, ohne daß dies Honorarkürzungen zur Folge hätte. Bei Überschreitung des RLV wird jede weitere Behandlung mit Abzug (-90%) bestraft!

Es ist wohl niemandem übel zu nehmen, unter solchen Voraussetzungen, die Zahl der Termine so einzuteilen, daß das RLV im Quartal möglichst nicht überschritten wird!
Oder wären Sie bereit für weniger Geld mehr zu arbeiten?

Und nun will Herr Bahr die Ärzte auch dafür bestrafen, wenn sie das RLV einhalten (wollen)!?
So frei nach dem Motto:
Hältst Du dich nicht an die Regeln wirst Du bestraft!
Hältst Du Dich an die Regeln wirst Du auch bestraft!

Dazu gab es einen treffenden Leserbrief einer augenärztlichen Kollegin in der NW vom 12.9.2011, den ich als Beleg für die Richtigkeit meiner Aussagen zitiere (und um zu zeigen wie die Stimmung unter den Ärzten ist):
Wartezeit durch Fehlentscheidung
Zu "Ärzte wehren sich gegen Sanktionen", Nr.207/2011:

Zu lange Wartezeiten auf einen Arzttermin können sofort drastisch abgekürzt werden, wenn Herr Bahr den sogenannten Deckel (begrenzte Patientenanzahl für jede Arztpraxis) lockern würde.
Jeder Arzt könnte dann wieder mehr Patienten im Quartal behandeln, ohne Sanktionen von der KV fürchten zu müssen.
Es könnten dann auch wieder mehr Termine an Patienten herausgegeben werden.
Die Ärzte als Faulpelze zu bezeichnen, ist unverfroren. Ich kenne keinen Kollegen, der bestraft wurde, weil er zu wenig Patienten behandelt hat, aber ich kenne einige, die bestraft wurden, weil sie zuviele Patienten behandelt haben.
Der Gesetzgeber sollte auch mal über eigene Fehlentscheidungen nachdenken und nicht immer die Ärzte als Sündenböcke hinstellen. Die müssen lediglich das tun, was er ihnen vorgibt.

Dr. med. Ingrid Triebe


Dem ist nichts hinzuzufügen!