Seit Heute wird wieder eine alte Sau durchs Dorf
getrieben!
Die langen Wartezeiten von gesetzlich Versicherten im
Vergleich zu Privatversicherten!
Die Grünen haben eine „Erhebung“ gemacht und dabei
herausgefunden, daß Kassenpatienten im Schnitt 27 Tage länger auf
einen Termin warten müssen als Privatpatienten. Und natürlich
schieben sie das auf eine 2-Klassenmedizin und die Medien (z.B. Welt,
RP, Focus, etc...) tröten ins gleiche Horn!
Die Ärzte sind ja so böse!
Traurig daran ist, daß die Grünen eigentlich die
gesetzlichen Grundlagen der GKV kennen müssten! Wenn nicht, ist das
tatsächlich nicht nur traurig, sondern schon bedenklich für eine im
Bundestag – nicht erst seit gestern - vertretene Partei!
Ebensolches gilt für die Medien! Auch die sollten
entweder die gesetzlichen Hintergründe kennen, oder wenigstens etwas
recherchieren, bevor sie ungeprüft dummes Zeug weiterverbreiten!
So ist das tatsächlich ein Beleg für manipulative
Berichterstattung (oder Faulheit!?), um nicht zu sagen:
„Lügenpresse“!
Was die Grünen, bzw. die Presse nämlich
(wohlweislich) nicht erwähnen, ist ein wesentlicher Unterschied
zwischen gesetzlichen und Privatpatienten für die Praxen!
Für gesetzlich Versicherte gibt es für jede Praxis
(Ausnahme Zahnärzte, bei denen wird das Gleiche über z.B. den
„Honorarverteilungsmaßstab“ geregelt) ein sogenanntes RLV
(Regelleistungsvolumen). Das RLV legt – unter Zuhilfenahme
vorheriger Abrechnungszahlen, den Abrechnungszahlen der umliegenden
Kollegen gleicher Fachrichtung, den Fallpauschalen und dem zur
Verfügung stehenden Gesamtbudget der Kassen – fest wieviel ein
Arzt im Quartal abrechnen darf. Es ist, salopp gesagt, ein
Praxisbudget! Aus dem RLV ergibt sich somit auch wieviele
GKV-Patienten ein Arzt im Quartal behandeln darf, ohne das ihm sein
Honorar gekürzt wird!
Ein Beispiel zum Verständnis: Ergibt sich aus dem RLV,
daß die Praxis im Quartal 1500 GKV-Patienten behandeln darf, bekommt
der Arzt für diese 1500 Patienten das volle Honorar.
(Zumindest ist das so gedacht, ob es so eintrifft
ist eine ganz andere, und zu häufig durchaus offene, und manchmal
erst nach mehreren Jahren endgültig geklärte, Frage!)
Für die Patienten 1501 – 1700 beispielsweise, erhält
der Arzt dann nur noch 80%, für 1701- 1800 70%, 1801-1900 60%,
1901-2000 50%, usw., bis er am Ende Nichts mehr bekommt, das heißt
umsonst arbeitet!
Das ist ein Beispiel, aber im Prinzip ist es richtig,
daß bei Überschreitung der RLV-Vorgabe in mehreren Stufen das
Honorar bis auf Null gesenkt wird! Bis zu dem Punkt an dem die
Honorierung nicht mal mehr die Praxiskosten deckt, kann der Arzt das
Spiel eventuell mitmachen, aber spätestens da ist Schluß mit
lustig, ab da müsste er nämlich aus eigener Tasche zuzahlen!
Daraus ergibt sich, daß es für begrenzte Bezahlung
auch nur begrenzte Patientenversorgung und damit auch nur eine
begrenzte Zahl an Terminen gibt! Punkt!
Ergo: RLV heißt begrenzte Zahl von Terminen, heißt
Wartezeiten!
Und da liegt die Ursache des Problems, nicht bei einer
angeblichen Bevorzugung von Privatpatienten! Das ist völliger
Quatsch!
Über 90% der Patienten sind gesetzlich versichert und
nur für die gilt das RLV! Nur rund 10% der Patienten sind
Privatversicherte, die a. erwiesenermaßen weniger zum Arzt gehen als
gesetzlich Versicherte, und b. zum Teil nur Privatärzte aufsuchen,
also garnicht von Vertragsärzten (1) behandelt werden und damit bei
diesen schon gar keine Termine in Anspruch nehmen!
Selbst wenn alle Privatversicherten genauso häufig zum
Arzt gingen wie die gesetzlich Versicherten, würde das für die
Wartezeiten Letzterer höchstens Minuten bedeuten!
Ein Arzt wird die Termine die sich aus seinem RLV
ergeben möglichst gleichmäßig auf das gesamte Quartal (außer er
macht Urlaub) verteilen, allein schon um eine gleichmäßige
Auslastung zu haben und nicht im letzten Monat des Quartals seine
Mitarbeiter herumsitzen zu haben, oder in „RLV-ausgereizt-Urlaub“
schicken zu müssen, das kostet nämlich sein Geld!
(Das hatten wir schon mal und hieß da „Budgetferien“
und löste einen ungeheuren Shitstorm aus, was schon damals die
Falschen traf, statt der Verantwortlichen in Politik und Kassen!)
Folglich gibt es zwischen den „RLV-Terminen“
durchaus die Gelegenheit Privatversicherte „dazwischen zu
schieben“, oder halt auch mal außerhalb der regulären
Behandlungszeiten zu behandeln, da diese sein RLV nicht belasten!
Der fatale Irrtum besteht darin zu glauben diese
Termine stünden ansonsten den gesetzlich Versicherten zur Verfügung,
die Privatversicherten würden vorgezogen und nähmen den
GKV-Patienten die Termine weg!
Das ist falsch!
Gäbe es die Privatversicherten nicht, käme nicht ein
gesetzlich Versicherter früher dran!
Aber das machen uns Grüne und Medien glauben! Und ich
bin mir sicher, sie wissen, daß das eine Lüge ist!
(1) Dazu muß man wissen, daß nach deutschem
Kassenrecht nur Vertragsärzte (früher: Kassenärzte, also Ärzte
mit Kassenzulassung) die Behandlung gesetzlich Versicherter über die
Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit den
Krankenkassen abrechnen dürfen und die Krankenkassen auch nur an
Vertragsärzte zahlen dürfen (Ausnahme. Notfall!). Dafür muß sich
der Vertragsarzt an die Richtlinien und Vorgaben der Krankenkassen
welche Behandlung wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und
zweckmäßig ist, halten, usw.
Das war früher mal durchaus interessant, da das
einen sicheren monatlichen Zahlungseingang bedeutete! Heute jedoch,
nachdem Honorare vielfach gekürzt wurden, die Bürokratie überhand
nimmt, Politik und Medien fortwährend auf die Ärzte eindreschen,
nicht mehr der Patient und seine Krankheit, sondern die Frage wieviel
das die Kassen kostet und ob man sich als Arzt die Behandlung noch
leisten kann, im Mittelpunkt steht, träumt so mancher Arzt davon die
Kassenzulassung zurückgeben! (Was auch nicht so einfach ist, denn es
gibt da den Paragraphen 95b im Sozialgesetzbuch V, genannt „Seehofers
Rache“! Ein Vertragsarzt der seine Zulassung „... in einem mit
anderen Ärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten ..“
und sei es auch nur angenommen, zurückgibt, wird mit verschiedenen
„Daumenschrauben“ bestraft! Lohnt sich zu lesen und zu überlegen,
ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist?)
Läßt sich ein gesetzlich Versicherter (was er
natürlich darf) von einem Privatarzt behandeln muß er die Kosten
selbst tragen und bekommt im Regelfall von den Kassen keinen Cent!
Nun könnte man auf die Idee kommen das Problem durch
mehr Ärzte zu lösen, was funktionieren könnte, gäbe es da nicht
die Zulassungsbeschränkungen!
Nach KV/KZV verschieden – und auch innerhalb der KV
Gebiete noch unterschiedlich – gibt es Kennzahlen wieviele
(Vertrags-)Ärzte welcher Fachrichtungen in diesen Bereichen tätig
sein dürfen! Wird die Kennzahl um eine bestimmte Höhe überschritten
wird der Bereich „zulassungsgesperrt“, das heißt es darf sich
kein weiterer (Vertrags-)Arzt der Fachrichtung für die die Sperre
gilt, dort mehr niederlassen!
(Noch dürfen vorhandene Praxen fortgeführt werden,
was allerdings (wenn das tatsächlich mitbeschlossen wurde?) mit dem
neuen „Versorgungsstärkungsgesetz“ in Frage steht, denn danach
darf in Zukunft der Arzt seine Praxis in zulassungsgesperrten
Gebieten nicht mehr an einen Interessenten seiner Wahl verkaufen,
sondern MUSS an die KV/KZV verkaufen, was de facto einer Enteignung
gleichkommt! - Wieder die Frage inwieweit das mit dem Grundgesetz
vereinbar ist?)
Das war früher auch im Interesse der Ärzteschaft um
ruinösen Wettbewerb zu verhindern! Inzwischen ist es aber ein Mittel
der Politik und Kassen um die Gesundheitsausgaben zu begrenzen und
verschärft die Terminproblematik!
Wie man deutlich sieht, wird mal wieder
auf die Falschen eingedroschen!
Es sind NICHT die Ärzte die das
Problem verursacht haben, es ist die Politik – und ihres Zeichen
eine bestimmte ehemalige Bundesgesundheitsministerin, Ulla
„Das-steht-mir-doch-zu“ Schmidt, die dafür verantwortlich
zeichnet!
Die Ärzte halten sich lediglich an das
was ihnen Politik und Kassen vorschreiben!
Aber seit Ehrenberg ist es immer
dasselbe: Die Politik entdeckt etwas was sie meint regeln zu müssen,
hört NIE auf die warnenden Stimmen (besonders der Ärzte, die
jedesmal das Scheitern begründet vorhersagten) und wenn es dann mal
wieder in die Hose geht, sind wer schuld: die Ärzte!
Was dann wiederum zum Anlass genommen
wird die nächste Sau durchs Dorf zu treiben und den Ärzten die
Daumenschrauben anzuziehen!
Wie sagte Prof. Schnauz es in der
„Feuerzangenbowle“ so treffend: „Bäh! Wat habt ihr für 'ne
fiese Charakter!“
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