Bei dringlicher Überweisung an einen Facharzt sollen diese TSS einen Termin innerhalb 4 Wochen ernöglichen!
Klappt das nicht, darf/soll/muß die Behandlung in einem Krankenhaus stattfinden, wozu sich die Frist um 2 Wochen verlängert!
Näheres dazu z.B. hier:
KV Baden-Württemberg
KBV Bundesmantelvertrag
FAZ Was die Ärztehotline kann und soll
KV Hessen
Aus dem letzten Link stammt dieser Auszug:
"Die Proteste der KVen gegenüber dem Gesetzgeber haben die Einführung der so genannten Terminservicestellen (TSS) nicht verhindern können: Ab dem 23. Januar 2016 ist auch die KV Hessen verpflichtet, eine Terminservicestelle bereit zu stellen - auch, wenn es sich unserer Auffassung nach hierbei um Symbolpolitik handelt, die mit hohem bürokratischem Aufwand eine weitere regulatorische Instanz für ein bestenfalls punktuell bestehendes Problem schafft:
Wie mir beim Herumstöbern in diesem Blog auffiel, wurde noch 2011 gedacht solche TSS bei den Krankenkassen einzurichten.Die Aufgabe der Terminservicestelle ist die zeitnahe Vermittlung fachärztlicher Behandlungstermine innerhalb einer Frist von vier Wochen für Patienten, die eine dringliche Überweisung mit einer entsprechenden Kennzeichnung haben. Für die betroffenen Patienten geht es nicht um die Vermittlung eines Wunschtermins bei dem Wunscharzt in ihrer Nähe, sondern um einen Facharzttermin in „zumutbarer Entfernung". Diese Zumutbarkeit der Entfernung zum vermittelten Facharzt wurde zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen geregelt. Diese Regelungen wurden in der aktuellen Fassung des Bundesmantelvertrags konkretisiert und sind in Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag (Vereinbarung über die Einrichtung von Terminservicestellen und die Vermittlung von Facharztterminen) geregelt, den Sie über den Link am Ende der Seite finden.Gelingt eine Terminvermittlung innerhalb dieses Zeitraums nicht, wird eine Terminvermittlung an einem Krankenhaus erfolgen, das die fachärztliche Versorgung der Versicherten dann zu Lasten unserer Honorare sicherstellt.
Nun sind sie also durch das "Versorgungsstärkungsgesetz" den KVen "zugefallen"!
Die ganze Konstruktion bestätigt erneut meine durchgehende Kritik an diesem Gesundheitssystem, bzw. dem Denken derer die dort auf Seiten der Bürokratie, Politik und Kassen das Sagen haben!
Wie ich schon mal feststellte, ist das was Kassen und Politik betreiben "extreme outsourcing"!
Bei der Praxisgebühr musste der Arzt/Zahnarzt die 10 € einkassieren, bezahlte die Arbeitszeit die dafür notwendig war, die Quittungen, bekam dafür aber keinen Cent - die Kassen jedoch die 10 € zu 100%!
Ähnliches wurde - von Kassenseite - bei den Zusatzgebühren gefordert. Auch da sollten die Ärzte/Zahnärzte diese Gebühren eintreiben! Die Kassen wehrten sich dagegen das selbst zu tun mit dem Argument das wäre zu teuer, denn für die (damals) 12 € würden Verwaltungskosten in Höhe von 2-4 € anfallen, folglich nur 8-10 € bei den Kassen ankommen! Also sollten es wieder die Ärzte/Zahnärzte tun, die dafür natürlich (wieder) kein Geld erhalten sollten!
Und nun zu den TSS!
Da die KVen - wie ich immer wieder erklärte - von den (Zwangs-)Mitgliedern, den Ärzten bezahlt werden, tragen diese folglich nun auch die Kosten für die bei ihnen angesiedelten TSS!
Und dann der Höhepunkt: Gelingt es nicht einen Facharzttermin innerhalb 4 Wochen zu vermitteln, soll der Patient an ein Krankenhaus vermittelt werden, die Behandlung dort durchgeführt und (Trommelwirbel) die Kosten werden aus dem Budget der niedergelassenen Ärzte beglichen!
Siehe: "...die fachärztliche Versorgung der Versicherten dann zu Lasten unserer Honorare sicherstellt."
Das müssen die Verantwortlichen wie verrückt gefeiert haben! Das ist aus deren Sicht fast die Lösung der Quadratur des Kreises!
Ganz tief insickern lassen:
Erst schafft die Politik mit der Budgetierung (Regelkleistungsvolumen) das Problem fehlender Termine und langer Wartezeiten,
dann läßt sie die Ärzte das Gegenmittel bezahlen,
und als krönenden Abschluß müssen die Ärzte auch noch die Kosten tragen wenn das Mittel versagt!
Weils so schön ist, noch einmal:
Erst das Problem schaffen,
dann andere für's (wiederum selbst erdachte) Gegenmittel zahlen lassen,
und wenn DAS Mittel nicht wirkt, noch mal die anderen zahlen lassen!