Beides ist falsch!
Die Kassenärztlichen, bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die ausschließlich von ihren Mitgliedern, den Ärzten und Zahnärzten bezahlt werden.
(Im Weiteren werde ich ausschließlich von der KZV sprechen, gleiches gilt aber auch für die KVen)
Von jeder Abrechnung die über die KZV läuft, wird dem Arzt ein bestimmter Betrag (variiert zwischen den verschiedenen KZVen) abgezogen, womit dann die KZV betrieben wird.
Wer hier meint, damit würde die KZV ja doch aus Versichertengeldern bezahlt, der meint wohl auch daß ein Chef den Mitgliedsbeitrag für den Sportverein des Arbeitnehmers bezahlt!
Zur Aufgabe der KZV gehört es die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Des weiteren sind die KZVen die Empfänger der pauschalen Summen die die kranken Kassen mit befreiender Wirkung pro Versichertem zahlen. Zur Erläuterung: Pro Kassenmitglied (für die Mitversicherten Familienmitglieder wird nichts gezahlt) zahlt die kranke Kasse einen pauschalen Betrag an die KZV, gleichgültig wieviele Leistungen der Versicherte in Anspruch nimmt. Mehr gibt es nicht: deshalb "befreiende Wirkung".
Aus dieser Summe werden dann die Ärzte bezahlt, kompliziert aufgeschlüsselt nach abgerechneten Leistungen, Punktwert und einem Honorarverteilungsmaßstab (HVM).
Wenn also Versicherte in einem Abrechnungszeitraum mehr Leistungen in Anspruch nehmen als die Pauschalsumme deckt, bekommen die Ärzte einfach weniger Lohn für ihre Arbeit.
(Das erklärt auch warum die vielgescholtenen "Doppeluntersuchungen" die Krankenkassen nicht einen Cent mehr kosten, und auch warum die Benutzung einer Krankenversichertenkarte von mehreren Personen den kranken Kassen bisher so unwichtig war, bzw. warum die Kassen bisher kein Bild auf der Karte für nötig hielten.)
Im Gegensatz zur allgemein verbreiteten Meinung, sparen die KZVen den kranken Kassen also sogar Geld, da dieser Verwaltungsaufwand nicht von den Kassen betrieben und bezahlt werden muß.
Auch ist die KZV keine Monopolorganisation der Ärzte, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die direkt den Landesgesundheitsministerien als Aufsichtsbehörde untersteht.
Aufgrund ihres Status muß die KZV die gesetzlichen Regelungen umsetzen, auch wenn diese den Interessen ihrer Mitglieder entgegenlaufen. Wie weit die Macht der Aufsichtsbehörde geht, zeigen Beispiele der letzten Jahre aus Niedersachsen und Bayern.
In Niedersachsen verzögerten die kranken Kassen die Neuverhandlungen über ausgelaufene Verträge, mit teilweise an den Haaren herbeigezogenen Begründungen, über mehr als drei Jahre. Als es endlich der KZV zu viel wurde, und sie einen "vertragslosen" Zustand erklärte, griff die Aufsichtsbehörde ein, und (Nein, nein! Sie beorderte nicht etwa die Kassen an den Verhandlungstisch!) setzte den demokratisch gewählten Vorstand der KZV ab und setzte einen "Staatskommisar" an die Stelle des Vorstandes. Gleiches Szenario ein paar Jahre später in Bayern.
In der (aufsichtsbehördlich genehmigten) Satzung jeder KV/KZV in Deutschland steht, daß sie für eine angemessene Leistungsvergütung ihrer Mitglieder Sorge zu tragen hat.
Wenn jedoch eine KZV (siehe Niedersachsen/Bayern) diese Satzung ernst nimmt, droht ihr der Staatskommisar.
Selbst wenn zwischen Kassen und KZV ein einvernehmlicher Vertrag geschlossen wird, heißt das noch nicht, daß der auch so Gültigkeit bekommt. Er muß nämlich vom LMG (Landesministerium für Gesundheit) genehmigt werden. Erscheint denen dann die Vergütung der Ärzte zu hoch, wird er einfach abgelehnt.
Insgesamt dient die KZV heute am wenigsten den Interessen ihrer Mitglieder, sondern ist der Politk ein willkommenes Mittel staatliche Zwangsmaßnahmen gegen die Ärzte durchzusetzen.
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